Anspruch auf Sozialleistungen
Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH)
Wenn Ukrainer:innen bei Verwandten oder Freunden wohnen können und aktuell noch keine finanzielle Unterstützung benötigen, sollten sie sich innerhalb von 7 Tagen bei der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg zur Registrierung melden.
Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH)
Poststraße 72, 15890 Eisenhüttenstadt
Telefon: 033644270
E-Mail: PoststelleZABH@zabh.brandenburg.de
Ukrainer, die nach den Regeln für Kurzaufenthalte ohne Visum eingereist sind, haben 3 Monate lang keinen Anspruch auf reguläre Sozialleistungen. Sollte ein Antrag auf Asyl- oder Flüchtlingsschutz gestellt werden, gelten die Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Mittellose können beim Sozialamt Dahme-Spreewald einen Antrag auf Überbrückungs- und Härtefallleistungen stellen. Hierbei werden die nötigsten Kosten für Essen, Kleidung, Unterkunft oder medizinische Notversorgung abdecken. Nach Ablauf von drei Monaten Aufenthalt können Bedürftige Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts haben (Sozialhilfe).