Arbeiten in Deutschland
Eingereiste Ukrainer ohne Visum dürfen während des erlaubten bis zu 90-tägigen Kurzaufenthalts nicht arbeiten. Dies gilt auch bei einer Verlängerung durch die Ausländerbehörde. Ausnahmen gelten nur für wenige Tätigkeiten wie beispielsweise Praktika oder Freiwilligendienste. Ukrainer, die über ein gültiges Arbeitsvisum, eine Blaue Karte EU für Hochqualifizierte oder einen anerkannten Status verfügen, dürfen arbeiten.
Die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis nach § 31 BeschV ist bereits bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach der Massenzustrom-Richtline möglich, auch wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht.
Hilfe beim Berufseinstieg
Die Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH hat eine Landingpage unter: https://www.faw.de/ukraine-gefluechtete-angebote veröffentlicht. Hier werden u.a. Angebote für Geflüchtete aus der Ukraine wie Sprachkurse, Integrationskurse & Hilfe beim Berufseinstieg angeboten.