Fragen zum Aufenthaltsstatus

Visumfreie Einreise und Einreise mit Visum

Personen mit einem biometrischen Reisepass, können ohne Visum in die EU einreisen. Ohne biometrischen Pass benötigen Einreisende aktuell noch ein Visum

Nach den deutschen Kurzaufenthaltsbestimmungen (Schengen-Visum) dürfen die Einwohner von 62 Ländern visumfrei nach Deutschland einreisen und sich dort für einen Zeitraum von maximal 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten aufhalten. Während dieser Zeit ist es Besuchern nicht gestattet zu arbeiten, sie können jedoch geschäftlich tätig sein und müssen ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst sichern. Eine Übersicht der Länder finden Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/staatenliste-zur-visumpflicht/207820

Soll der Aufenthalt über die 90 Tage hinaus verlängert werden, ist die lokale Ausländerbehörde Dahme-Spreewald für den Bereich Luckau zuständig. Informationen finden Sie unter: https://www.dahme-spreewald.info/sixcms/detail.php/3643

Blauen Karte EU

Diese dient als Aufenthaltstitel für Hochschulabsolventen, mit dem die dauerhafte Zuwanderung von Hochqualifizierten aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland erleichtert und gefördert werden soll.

Voraussetzungen und Zuständigkeiten finden Sie unter: https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Migrathek/BlaueKarteEU/blauekarteeu-node.html

Massenzustrom-Richtlinie

Diese stellt ein vereinfachtes und solidarisches Verfahren zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine in der gesamten EU dar. Ein vorübergehender Schutz soll zunächst für ein Jahr garantiert werden und kann in zwei Schritten maximal auf 3 Jahre verlängert werden. Dadurch sollen Flüchtlingen gleiche Rechte in jedem EU-Mitgliedsland erhalten – etwa Zugang zum Arbeitsmarkt und Bildung und kein Zwang zum Wohnen in Flüchtlingsunterkünften. Das unbürokratische Verfahren soll den Flüchtlingen und Vertriebenen schnell Sicherheit geben sowie das Asylsystem entlasten.

Voraussetzungen und Zuständigkeiten finden Sie unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex%3A32001L0055 sowie im § 24 Aufenthaltsgesetz

Unbegleitete Minderjährige 

Hier ist das Jugendamt Dahme-Spreewald die erste Anlaufstelle. Sie erreichen dieses per E-Mail unter: jugendamt@dahme-spreewald.de oder in

15907 Lübben (Spreewald)
Beethovenweg 14
Tel.: 03546 20-1730

15711 Königs Wusterhausen
Schulweg 1b
Tel.: 03375 26-2653

Wer aus der Ukraine geflüchtete unbegleitete Kinder oder Jugendliche bei sich aufnehmen möchte, kann sich gern an das Jugendamt wenden. Sollten bereits Kinder oder Jugendliche aufgenommen worden sein, auch wenn diese aus der Bekanntschaft oder Familie stammen, ist ebenfalls das Jugendamt zu informieren.


 

Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH)

Wenn Ukrainer:innen bei Verwandten oder Freunden wohnen können und aktuell noch keine finanzielle Unterstützung benötigen, sollten sie sich innerhalb von 7 Tagen bei der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg zur Registrierung melden.

Wenn ukrainische Geflüchtete keine Unterkunft haben oder über keine finanziellen Mittel verfügen, können sie sich in Brandenburg bei der Zentralen Ausländerbehörde als asylsuchend melden:
 
Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH)
Poststraße 72, 15890 Eisenhüttenstadt
Telefon: 033644270
E-Mail: PoststelleZABH@zabh.brandenburg.de

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