Medizinischen Betreuung und Impfung
Die Notrufnummern in Deutschland lauten:
- Rettungsdienste und Feuerwehr: 112
- Polizei: 110
- Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
Corona-Bestimmungen
Alle Ausländer müssen bei Einreise eine ukrainische oder in der Ukraine vertretene Krankenversicherung nachweisen, die COVID-19 abdeckt. Außerdem ist für Personen ab 12 Jahre ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests, jeweils nicht älter als 72 Stunden, oder ein Nachweis über eine Impfung mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff vorzulegen. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird als Nachweis anerkannt. Atteste über eine Genesung von COVID-19 oder über vorhandene Antikörper reichen nicht aus. Personen, welche nicht geimpft sind, sind verpflichtet, vor Einreise die App „Wdoma“ zu installieren und sich nach Einreise in eine zehntägige Selbstisolation zu begeben. Die Selbstisolation ist nicht notwendig, wenn innerhalb von 72 Stunden nach Einreise ein negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest vorgelegt wird. Ebenso entfällt die Selbstisolation, wenn die Ukraine in weniger als 48 Stunden nach Einreise wieder verlassen wird und dies durch Dokumente nachgewiesen ist (z.B. Transit).
Nicht geimpfte Personen, die aus der Russischen Föderation einreisen, unterliegen einer verpflichtenden 14-tägigen Selbstisolation unter Nutzung der App „Wdoma“. Die Dauer kann nicht mittels Tests verkürzt oder aufgehoben werden.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des auswertigen Amtes unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/ukraine-node/ukrainesicherheit/201946
Weitere Informationen auf Ukrainisch finden Sie zudem unter https://www.infektionsschutz.de/mediathek/materialien-auf-ukrainisch/
Krankenversicherung
Jeder, der nach Deutschland einreist, muss über eine angemessene gesetzliche (öffentliche) oder private Krankenversicherung verfügen, die von einer zugelassenen Krankenkasse ausgestellt wurde. Auch ist dies Voraussetzung für die Erteilung eines Visums durch die Ausländerbehörde. Erst mit einem Antrag auf Asyl besteht Anspruch auf staatliche Leistung (u.a. Krankenversicherung).
Untersuchung und Impfung für Kinder
Das Medizinisches Versorgungszentrum Dahme-Spreewald bietet in 15711 Königs Wusterhausen, Köpenicker Str. 29, zunächst vorrangig Erstuntersuchungen für schulpflichtige ukrainische Kinder an, um Erkrankungen wie Lungentuberkulose festzustellen oder bei Bedarf Impfungen durchzuführen. Eine telefonische Terminvereinbarung ist unter 03375 288-608 erforderlich. Anmeldungen sind von Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr möglich.