17.11.2020
Wussten Sie eigentlich schon, dass ab 01.01.2021 in jedem Haushalt Rauchwarnmelder angebracht sein müssen?
Im Land Brandenburg besteht seit dem 01.07.2016 eine Rauchwarnmelderpflicht für Neu- und Umbauten gem. Brandenburgischer Bauordnung. Für Bestandsbauten gibt es eine Übergangsfrist zur Nachrüstung, die am 31.12.2020 endet.
Doch wieso diese Pflicht? Rauchwarnmelder können im Brandfall Leben retten. Rauchwarnmelder sollen in allen Aufenthaltsräumen (ausgenommen Küchen), Schlafzimmern, sowie in Fluren angebracht werden. Für die Installation und Wartung ist der Eigentümer zuständig, in Mietwohnung also der Vermieter und zuhause der Wohnungseigentümer. Eigentümer von Mietwohnungen können sich somit eine Nicht-Ausrüstung nicht leisten. Denn nach einem Brand mit Personenschaden wird auch geprüft, ob Rauchwarnmelder eingebaut oder ordnungsgemäß gewartet wurden.
Darf ich Rauchwarnmelder in meiner Wohnung eigentlich selbst nachrüsten? Ja, natürlich. Eine Fachfirma ist hier kein Zwang. Allerdings sollte man sich sicher sein, dass man weiß, was man macht und dass es sich um ein technisches Gerät handelt, welches bei einem Brand das Leben der Bewohner retten soll.
Weitere Informationen finden Sie u.a. unter www.rauchmelder-lebensretter.de/