Corona-Pandemie
Aktueller Sachstand / Lage zum Coronavirus für den Bereich Dahme-Spreewald und Luckau
Stand: 20.05.2022, 07:20 Uhr
Alle Änderungen werden in rot markiert und nach 7 Tagen in schwarz hinterlegt.
Werte Bürgerinnen und Bürger,
um Sie auf dem aktuellen Sachstand zu halten, finden Sie hier und auf der Homepages des Landkreises Dahme-Spreewald (LDS) alle wichtigen Informationen. Dort finden Sie auch die wichtige Telefonnummern sowie Presseinformationen. Eine Übersicht (Dashboard) der aktuellen Inzidenzwerte im Land Brandenbug finden Sie H I E R.
Mit Stand 20.05.2022 liegt die 7-Tage Inzidenz bei 229,1 im Landkreis Dahme-Spreewald und die Hospitalisierungsinzidenz bei 2,17 in Brandenburg.
Alle Beschäftigten in Krankenhäusern, voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten, ambulanten Pflegediensten sowie Maßregelvollzugseinrichtungen sowie anderen Abteilungen und Einrichtungen, wenn und soweit dort dauerhaft freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen, müssen sich an jedem Arbeitstag einer Corona-Testung unterziehen.
Diese Testpflicht gilt nicht für vollständig geimpfte und nachweislich genesene Beschäftigte!
FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, so in in Krankenhäusern, Arztpraxen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdiensten, Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, Obdachlosenunterkünften, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten
Beschäftigte müssen in den vorgenannten Einrichtungen bei körpernaher Tätigkeit eine FFP2-Maske tragen, ansonsten mindestens eine OP-Maske.
Die in diesen Einrichtungen behandelten, betreuten, gepflegten oder untergebrachten Personen müssen bei körpernahen Dienstleistungen mindestens eine OP-Maske tragen. Das bedeutet: Patientinnen und Patienten, die zum Beispiel eine Arztpraxis aufsuchen oder im Krankenhaus behandelt werden, müssen mindestens eine OP-Maske tragen.
Maskenpflicht in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs:
- Alle Fahrgäste müssen eine FFP2-Maske tragen.
- Bei der Schülerbeförderung und für Kinder bis zum 14. Lebensjahr ist eine OP-Maske ausreichend.
- Das Kontroll- und Servicepersonal muss mindestens eine OP-Maske tragen, soweit tätigkeitsbedingt physische Kontakte zu anderen Personen bestehen.
Ausnahmen von der Maskenpflicht:
- Kinder unter 6 Jahren,
- Gehörlose und schwerhörige Menschen sowie ihre Begleitperson
- Personen, denen die Verwendung einer Maske wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen,
- Personal, wenn die Ausbreitung übertragungsfähiger Tröpfchenpartikel durch geeignete technische Vorrichtungen mit gleicher Wirkung wie durch das Tragen einer OP-Maske verringert wird.
Zu einer Tragebefreiung: Ein ärztliches Zeugnis muss mindestens den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthalten; im Falle der Vorlage gegenüber Behörden muss dieses zusätzlich den Grund zur Befreiung enthalten. Auch muss es im Original mitgeführt werden.
Für weitergehende Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht im Einzelhandel, Abstandsgebot im öffentlichen Raum, Testnachweispflichten und daran anknüpfende Zugangsbeschränkungen für Einrichtungen oder Angeboten …
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Ein Antigen-Test ist 24 Stunden, ein PCR-Test 48 Stunden gültig. Die Nachweisführung hat in ein amtliches Ausweisdokument im Original zu erfolgen.
Das DRK bietet in der Jahnstraße 8, Luckau jeweils dienstags 8.00 - 9.30 Uhr, mittwochs 13 - 15 Uhr und donnerstags 14.30 - 16.00 Uhr Testungen an. Eine telefonische Voranmeldung ist nicht notwendig. Bitte beachten Sie, dass das Testzentrum immer 15 min vorher schließt, da die Testung etwa 15 min in Anspruch nimmt.
Seit dem 08.12.2021 wird eine Corona-Teststation des Unternehmens Test-Fast auf dem Marktplatz Luckau betrieben. Diese bietet von Mo bis So 8 – 18 Uhr Corona Schnelltest an. Testungen sind ohne Voranmeldung möglich oder online mit Buchung unter https://fast-test.me/ .
Bitte beachten Sie, dass Sie auf dem Marktplatz 30 min kostenlos parken können. Dafür müssen Sie die Brötchentaste auf dem Touchscreen des Parkscheinautomaten drücken und das ausgedruckte Parkticket sichtbar in Ihr Fahrzeug legen.
Die Teststation Ecolog EcoCare in der Südpromenade 6, 15926 Luckau (LIDL-Parkplatz) bietet ebenfalls wieder Testungen von Montag bis Samstag 09 - 18 Uhr an.
Weiterhin finden Testungen im Eingang Jobcenter, Bersteallee 21, 15926 Luckau statt. Die Testzeiten sind Dienstag & Donnerstag von 14 bis 16 Uhr. Voraussetzung zur Teilnahme am Test ist die vorherige Registrierung über QR Code bzw. den Link https://www.luckau.tz-app.de
Weitere Teststationen finden Sie H I E R.
Ein Nachweis für die Impfung, beispielsweise für den Zugang in Gaststätten, Geschäften oder zum Friseur, ist nur noch mit einem QR-Code, ausgedruckt oder in einer App, möglich. Grund ist die bessere Überprüfbarkeit der digitalen COVID-Zertifikate. Nicht mehr ausreichend ist dagegen die Vorlage des gelben Impfpasses. Leider sind viele gefälschte gelbe Impfpässe im Umlauf. Um gefälschten Impfnachweisen vorzubeugen, wurde in der Corona-Verordnung klargestellt, dass der Nachweis von Geimpften und Genesenen als digitales COVID-Zertifikat der EU in elektronischer oder gedruckter Form vorgezeigt werden muss. Weitere Informationen finden Sie H I E R.
Wer in Brandenburg mit Johnson & Johnson geimpft wurde, hat als Auffrischung bis Mitte Januar nur eine weitere Spritze mit einem mRNA-Impfstoff benötigt. Brandenburg und Berlin haben ihre Vorgaben nun auch an die Ausnahmeverordnung des Bundes angepasst. Wer als Erstimpfung Johnson & Johnson erhalten hat, benötigt zwei weitere Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff.
Das Rathaus ist für den öffentlichen Besucherverkehr dienstags und donnerstags ohne Termin und montags, mittwochs und freitags mit Terminvereinbarung geöffnet. Es wird darum gebeten eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen.
Luckau-Gutscheine
Die Stadt Luckau bietet weiterhin an, den Luckau-Gutscheine per E-Mail oder telefonisch zubestellen. Bei weiteren Fragen rufen Sie gern im Tourismusbüro der Stadt Luckau unter 03544 12997 14 oder im Servicebüro unter 03544 594 0 an oder schreiben Sie eine E-Mail an stadt@luckau.de.
Revierpolizei
Die Revierpolizei ist ab dem 03.05.2022 wieder im Rathaus besetzt. Sollten Sie eine Anzeige erstatten, nutzen Sie bitte das Onlineformular.
Sollten Sie Hinweise haben, nutzen Sie bitte den Maerker auf unserer Homepage.
Das Gesundheitsamt LDS hat eine Allgemeinverfügung Quarantäne [Anordnung der Absonderung (Isolation und Quarantäne) bei Verdacht auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-Cov-2] erlassen. Die Allgemeinverfügung regelt die Absonderung und Gesundheitsbeobachtung von Personen, die mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert sind, und deren enge Kontaktpersonen. Ausnahmen gelten für Geboosterte, Geimpfte, Genesene (etwa Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben), „frisch" doppelt Geimpfte, wenn die zweite Schutzimpfung weniger als drei Monate zurückliegt und Genesene, wenn die Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt.
Weitere Informationen finden Sie in der Allgemeinverfügung des LDS vom 05.05.2022, gültig bis 30.06.2022 H I E R.
Wie schütze ich mich vor einer Ansteckung?
Persönliche Hygiene! Waschen Sie sich regelmäßig Ihre Hände. Wasser und Seife reichen hierbei völlig aus. Eine zusätzliche Behandlung der Hände mit Desinfektionsmittel ist nicht notwendig. Vermeiden Sie zudem Menschenansammlungen jeder Art. Unterstützen Sie zudem Senioren, da diese zur Risikogruppe gehören und erledigen Sie beispielsweise Einkäufe für diese.
Was sind Anzeichen für eine mögliche Erkrankung?
Vor allem gesunde Menschen haben teilweise gar keine Anzeichen. Sollten Sie jedoch Fieber, Husten oder beispielsweise Kurzatmigkeit haben, rufen Sie Ihren Arzt an und vereinbaren telefonisch einen Termin. Bitte gehen Sie nicht direkt in die Praxis. Ihr Hausarzt gibt Ihnen am Telefon alle weiteren Informationen.
Ich bin erkrankt. Was nun?
Leicht Erkrankte werden häuslich isoliert und dürfen nach Gesundung wieder arbeiten, in die Schule usw. Schwer Erkrankte werden stationär behandelt, isoliert und dürfen nach Genesung wieder arbeiten usw.
Ich war in einem Risikogebiet bzw. hatte Kontakt zu einem Erkrankten. Was soll ich tun?
Bitte kontaktieren Sie Ihren Hausarzt oder das Gesundheitsamt unverzüglich telefonisch, auch dann, wenn Sie noch keine Symptome aufweisen. Alles Weitere erfahren Sie von ihm. Meiden Sie zudem den Kontakt zu anderen Menschen.
Der Übertragungsweg von Corona erfolgt über Tröpfcheninfektion. Dies geschieht hauptsächlich durch „ungeschützten“ Husten und Niesen. Die Inkubationszeit kann 1 bis 15 Tage betragen. Risikogruppen für schwere Verläufe können Personen ab etwa 60 Jahre sein, Raucher oder Personen mit bestimmten Vorerkrankungen des Herzens, Lunge, Leber, Krebs, mit einem geschwächten Immunsystem oder auch Schuppenflechte. Menschen die nicht den Risikogruppen angehören haben teilweise gar keine Symptome.
Was kann helfen gegen die Übertragung? Die AHA-Regel.
Abstand halten (mindestens 1,5 Meter), Hygiene beachten (richtiges Husten, Niesen und gründliches Händewaschen), im Alltag bei größeren Menschenmengen Maske tragen (wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen nicht sicher einhalten werden kann), regelmäßig lüften.
Mit Stand 20.05.2022 gibt es im Land Brandenburg 785.100 bestätigte Fälle, davon aktuell 32.900 erkrankt (Quelle RKI).