B-Plan Nr. 15.02 „Photovoltaikpark Terpt-West“ Luckau/ OT Terpt und 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Luckau
Amtliche Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 15.02 „Photovoltaikpark Terpt-West“ Luckau/ OT Terpt und 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Luckau
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan sowie der Einleitung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckau wurde am 27.04.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15.02 „Photovoltaikpark Terpt-West“ Luckau/ OT Terpt sowie die Einleitung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Luckau beschlossen (Stvv/23/027) mit dem Planungsziel der Ausweisung eines Sondergebietes Photovoltaik gem. § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach BauGB einschließlich einer Umweltprüfung mit Umweltbericht und Begründung gem. § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB aufgestellt.
Das Plangebiet wird im Osten und Südosten begrenzt von der Ortslage Terpt und dem Weg „Am Altenoer Weg“, im Süden durch Waldflächen, welche sich nördlich von der Ortslage Alteno befinden, im Westen durch Waldflächen und die Straße „Alteno“, im Norden durch ein Waldstück, landwirtschaftliche Flächen und die Kreisstraße K 6125. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 219 ha und ist in der nachstehenden Übersichtskarte dargestellt:

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Der Termin wird rechtzeitig ortsüblich bekannt gemacht.
Vorstehende Bekanntmachung ist auch im Internet bereit gestellt unter → www.luckau.de.
Luckau, den 04.05.2023

Gerald Lehmann
Bürgermeister der Stadt Luckau