Kindertagesbetreuung in Kitas und Hort
Für Familien werden in Luckau zur Grund- und Oberschule sowie dem Gymnasium vielfältige Betreuungsmöglichkeiten in Kindertagesstätten und unserem Hort angeboten. In der Trägerschaft der Stadt Luckau stehen sechs Kitas und ein Hort. In allen Einrichtungen kümmern sich qualifizierte Erzieherinnen und Erzieher um Ihre Kleinen ab drei Monaten bis in die Grundschulzeit. Neben den städtischen Einrichtungen stellen aber auch zwei freie Träger Kitaplätze bereit. Diese werden durch die öffentliche Hand gefördert. Die Tagesmütter und Tagesväter ergänzen das Betreuungsangebot für die Kinder unter drei Jahren.
Damit alle Erzieherinnen und Erzieher der Stadt stets den aktuellen Anforderungen an Erziehung, Bildung und Betreuung gerecht werden, nehmen sie regelmäßig an Weiterbildungen teil und stehen in engem Kontakt zu den Eltern.
Kita-Elternbeitragsentlastung ab 2023
Viele Familien stehen aktuell vor der großen Herausforderung, den Lebensunterhalt zu bestreiten, insbesondere wegen der stark gestiegenen Energiekosten.
Um Eltern und Kindern zu helfen, gibt es ab 2023 Entlastungen. Im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 wird die Elternbeitragsfreiheit auf Eltern mit einem Jahreshaushaltsnettoeinkommen von bis zu 35.000 Euro ausgeweitet. Für Eltern mit mittleren Einkommen (bis 55.000 Euro Jahreshaushaltsnettoeinkommen) werden die Elternbeiträge pro Kind und Monat für denselben Zeitraum differenziert nach Betreuungsumfang auf zulässige Höchstbeiträge begrenzt.
Ab 1. Januar 2023:
- Eltern mit einem Nettoeinkommen bis 35.000 Euro werden beitragsfrei gestellt.
- Eltern mit einem Nettoeinkommen bis 55.000 Euro können anteilig entlastet werden.
Nach wie vor beitragsfrei bleiben Eltern, die folgende Unterstützungen erhalten:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
- Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,
- Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes,
- einen Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
sowie Eltern mit einem jährlichen Nettoeinkommen bis 20.000 Euro.
Da die Kita-Träger Zeit brauchen, um die neuen individuellen Beitragsfestsetzungen vorzunehmen (das Gesetz nennt als Zieldatum den 28. Februar 2023) und eventuell zusätzliche Angaben benötigen, besteht die Verpflichtung, den bisherigen Beitrag erst einmal weiter zu entrichten. Es gibt aber einen gesetzlichen Rückerstattungsanspruch, wenn sich mit dem neuen Bescheid herausstellt, dass zu viel gezahlt wurde.
Weitere Informationen finden Sie unter https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/kindertagesbetreuung/kita-elternbeitragsentlastung.html