Ukraine-Krieg

Auf dieser Seite finden Sie eine aktuelle kurze Zusammenstellung von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen für den Bereich der Stadt Luckau, welche regelmäßig aktualisiert wird.

Stand: 01.07.2022, 12:40 Uhr

Ansprechpartner und Anlaufstellen für Geflüchtete in Luckau und LDS

Wo finde ich im Landkreis Dahme-Spreewald und Luckau eine Anlaufstelle?

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Fragen zum Aufenthaltsstatus

Visumfreie Einreise und Einreise mit Visum Personen mit einem biometrischen Reisepass, können ohne Visum in die EU einreisen. Ohne biometrischen …

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Registrierung und Beantragung von Asyl und Sozialhilfe

Unter "mehr erfahren" erhalten Sie Informationen zur Registrierung und Beantragung von Asyl. Bitte beachten Sie auch die Anlagen.

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Wohnungsangebote und Aufnahme von Flüchtlingen

Sie haben die Möglichkeit Flüchtlinge aufzunehmen? Hier erhalten Sie weitere Informationen.

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Muss ich mich im Einwohnermeldeamt anmelden?

Sobald ich plane länger als 2 Monate in Deutschland zu bleiben, sind Sie verpflichtet sich im Einwohnermeldeamt unverzüglich anzumelden. Sie …

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Sprachkurse

Sprach- und Kalligrafie-Kurse

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Empfang von Bekleidung

Luckau hat eine Kleiderkammer „Von Luckauern für Luckauer“. Hier finden Sie weitere Informationen.

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Einrichtung eines Bank-Kontos

Der Ostdeutsche Sparkassenverband bietet Flyer zur Einrichtung eines Girokontos in
ukrainischer Sprache an. Voraussetzung ist, dass sich die Vertriebenen mit einem Personalausweis oder Reisepass legitimieren können.

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Orte der Begegnung

Treffpunkte für Geflüchtete

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Anspruch auf Sozialleistungen

Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) Wenn Ukrainer:innen bei Verwandten oder Freunden wohnen können und aktuell noch keine finanzielle Unterstützung …

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Arbeiten in Deutschland

Eingereiste Ukrainer ohne Visum dürfen während des erlaubten bis zu 90-tägigen Kurzaufenthalts nicht arbeiten. Dies gilt auch bei einer Verlängerung …

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Suche von Angehörigen

Sollte der Kontakt zu Ihrer Familie in der Ukraine abgebrochen sein und Sie sich aktuell in Deutschland befinden, können Sie …

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Medizinischen Betreuung und Impfung

Die Notrufnummern in Deutschland lauten: - Rettungsdienste und Feuerwehr: 112 - Polizei: 110 - Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117 Corona-Bestimmungen Alle …

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Führerscheine

In der Anlage finden Sie Informationen zur Benutzung ukrainischer Fahrerlaubnisse bei vorübergehenden Aufenthalt.

Links

Hier finden Sie alle notwendigen Links für LDS und Deutschland.

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Ukrainische Fahrzeughalter im Land Brandenburg

Ukrainische Fahrzeughalter mit gegenwärtigem regelmäßigem Aufenthaltsort im Land Brandenburg

Für in der Ukraine mit einer gültigen Zulassungsbescheinigung zugelassene Fahrzeuge, deren Halter seinen gegenwärtigen regelmäßigen Aufenthaltsort im Land Brandenburg hat und nicht erklärt, dauerhaft in Deutschland bleiben zu wollen, kann der Halter eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 47 der FZV zur Befreiung von der Zulassungspflicht mit folgenden Unterlagen beantragen:

  • schriftlicher unterschriebener Antrag mit Angabe der derzeitigen Brandenburger Anschrift und Erklärung, nicht dauerhaft in Deutschland bleiben zu wollen,
  • aktueller Aufenthaltstitel bzw. aktuelle Aufenthaltserlaubnis,
  • alle Seiten der gültigen ukrainischen Zulassungsbescheinigung,
  • Nachweis einer gültigen internationalen Fahrzeugversicherung (Grenzversicherung) und
  • Nachweis von einer technischen Prüfstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation über eine positiv abgeschlossene Sicherheitsuntersuchung des Kraftfahrzeuges.

Die Unterlagen sollten nur per E-Mail Anlage an LBV-StVZO@LBV.Brandenburg.de geschickt werden.
Die Ausnahmegenehmigung wird mit einer Befristung längstens bis zum 31.03.2024 und nur für die Dauer der Gültigkeit der Grenzversicherung erteilt; der Geltungsbereich ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Für die Ausnahmegenehmigung wird in der Regel eine Gebühr von 25 € erhoben und diese auf dem Postweg zugestellt.


Nach dem 31.03.2024 gilt auch für ukrainische Fahrzeuge die Zulassungspflicht uneingeschränkt nach deutschem Recht (Zulassung mit deutschem Kennzeichen).

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