Straßenverzeichnis der Stadt Luckau und ihrer Ortsteile

Stadt Luckau
Der Bürgermeister
 
Öffentliche Bekanntmachung
 
Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen gemäß § 4 Abs. 1, § 6, § 48 Abs. 7 und 9 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. l/14, [Nr. 15], S. 358) zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Juli 2014 (GVBl. l/14, [Nr. 27]) i.V.m. der Verordnung über die Straßenverzeichnisse für Landstraßen, Kreisstraßen, Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen nach dem Brandenburgischen Straßengesetz (Straßenverzeichnisverordnung – StrVerzV – vom 29. Juli 1994 [GVBl. ll/94, [Nr. 56], S. 692), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 26. Mai 2004 (GVBl. l/4, [Nr. 10], S. 240, 242).
 
Allgemeinverfügung - Straßenrechtliche Widmungsverfügung -
 
Widmung ist die Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckau hat gemäß § 28 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (KVerfBbg) in Verbindung mit o. g. Rechtsgrundlagen wie folgt die Widmung aller im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen, Wege und Plätze (inklusive Anlagen) beschlossen:
 
1. Beschluss
Sitzung vom 29.06.2017 Stadt Luckau (Kernstadt) mit dem Gemeindeteil Wittmannsdorf
 
2. Beschluss
Sitzung vom 26.10.2017 Bergen/ Cahnsdorf/ Duben mit den Gemeindeteilen Alteno, Freiimfelde und Kaden/ Egsdorf/ Freesdorf/ Fürstlich Drehna mit dem Gemeindeteil Tugam/ Gießmannsdorf/ Görlsdorf mit den Gemeindeteilen Frankendorf und Garrenchen/ Karche-Zaacko mit dem Gemeindeteil Schollen/ Kreblitz/ Kümmritz/ Paserin/ Rüdingsdorf/ Schlabendorf am See/ Terpt/ Uckro/ Wierigsdorf/ Willmersdorf-Stöbritz/ Zieckau mit dem Gemeindeteil Caule/ Zöllmersdorf mit dem Gemeindeteil Pelkwitz.
 
Aufgrund der Bekanntmachungsanordnung des Bürgermeisters vom 22.12.2017 wird nunmehr durch die Stadt Luckau, als Trägerin der Straßenbaulast, die Widmung aller im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen, Wege und Plätze der Stadt Luckau und ihrer Ortsteile öffentlich bekannt gemacht. Das Straßenverzeichnis der Stadt Luckau enthält gemäß StrVerzV für jede Straße folgende Angaben:
 
eine laufende Nummer, die Ortsbezeichnung, den Ortsteil, den Straßennamen, eine 13-stellige Straßenschlüsselnummer, die Straßenabschnitte, eine Lagebeschreibung, die Länge der Straße oder des Abschnittes, Benennung der Gemarkung, der Flur und der Flurstücke die der Straße dienen, weiterhin Benennung der Straßengruppe nach dem BbgStrG, Festlegung des Widmungscharakters und des Widmungsinhaltes und als letzter Punkt den Straßenbaulastträger. Das Straßenverzeichnis und die dazugehörigen Karten liegen entsprechend den Festlegungen der genannten Bekanntmachungsanordnung zu jedermann Einsicht im Rathaus bereit.
Diese Allgemeinverfügung ist am Tag nach ihrer Bekanntmachung wirksam. Für diese Allgemeinverfügung wird im öffentlichen Interesse die sofortige Vollziehung angeordnet.
 
Erläuterungen zur Widmung
Der Status von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen wird durch die Widmung gemäß Widmungsverfügung nach § 6 BbgStrG oder die Fiktion einer Widmung gemäß § 48 Abs. 7 BbgStrG (Straßen, die nach bisherigem Recht öffentlich genutzt wurden, werden übergeleitet und gelten nach § 6 BbgStrG als gewidmet) begründet. Dabei erfolgt die Überleitung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze nur in dem vorhandenem Umfang, der am Stichtag 16.06.1992 vorlag. Die Widmung eröffnet den Gemeingebrauch (Nutzung durch jedermann ohne besondere Erlaubnis), gleichzeitig können Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke und Benutzerkreise festgegelegt werden. Das Straßenverzeichnis der Stadt Luckau beinhaltet eine Übersicht aller gewidmeten Straßen und Wege. Grundsätzlich ist jede gewidmete Straße, Weg und Platz in das Straßenverzeichnis aufgenommen worden. Zu der öffentlichen Straße gehören unter anderem die Fahrbahn, Gehwege, Parkflächen, das Straßenbegleitgrün und die Radwege.
Die namentliche Bezeichnung der Straßen wurde um eine 13-stellige Schlüsselnummer ergänzt, welche die Zuordnung der Straßen auch für andere Behörden (z. B. Kataster- und Vermessungsamt, Polizei) vereinfacht.
 
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats, nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Luckau, Am Markt 34, 15926 Luckau, einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen und auf folgendes E-Mail-Postfach zu versenden: stadt@luckau.de.
Ein Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung hat wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung.
 
Luckau, den 22.12.2017
 

gezeichnet: G. Lehmann
Bürgermeister der Stadt Luckau

 

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