Muss ich mich im Einwohnermeldeamt anmelden?
Sobald ich plane länger als 2 Monate in Deutschland zu bleiben, sind Sie verpflichtet sich im Einwohnermeldeamt unverzüglich anzumelden. Sie benötigen zudem eine bestätigte Wohnung und Wohnungsgeberbescheinigung. Mit dem Einzug besteht also die allgemeine Pflicht der Anmeldung innerhalb von zwei Wochen. Bitte bringen Sie ein Identitätsdokument (Reisepass, Ausweisdokument oder vorläufiges Ausweisdokument) sowie die Wohnungsgeberbescheinigung zur Anmeldung mit. Einträge zum Familienstand und die Zuordnung von minderjährigen Kindern zu den gesetzlichen Vertretern können nur vorgenommen werden, wenn Nachweise hierzu vorgelegt werden (Geburtsurkunden, Eheurkunden usw.).
Für den Fall, dass Sie kein Identitätsdokument besitzen, wenden Sie bitte zuerst an die Ausländerbehörde Dahme-Spreewald, damit dort erkennungsdienstliche Maßnahmen durchgeführt werden können, oder an das Generalkonsulat der Ukraine zur Ausstellung von vorläufigen Ausweisdokumenten verwiesen werden.
Das Einwohnermeldeamt befindet sich im Rathaus Luckau, Am Markt 34, 15926 Luckau, Tel. 03544 594 142.