08.02.2023

Aufruf für die Schöffenwahl 2023

Die Mitwirkung der Schöffinnen und Schöffen in der Strafrechtspflege ist ein unverzichtbares Element einer unabhängigen Gerichtsbarkeit des demokratischen Rechtsstaats. Sie gewährleistet, dass Urteile nicht nur im Namen des Volkes, sondern auch durch das Volk gesprochen werden. (Quelle: MdJ Brandenburg)

Vor Gericht über Schuld und Unschuld entscheiden, am Ende das Strafmaß festlegen - ohne Jurastudium. Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die bei bestimmten Verhandlungen am Amts- oder Landesgericht mitwirken. Interessierte Bürgerinnen/Bürger der Stadt Luckau einschließlich ihrer Orts- und Gemeindeteile, welche sich der Aufgabe gewachsen fühlen bzw. Dritte (z.B. Parteien, Vereine, Verbände und/oder Organisationen), die sich an der Schöffenwahl 2023 mit einem Vorschlag beteiligen möchten, reichen ihre Bewerbungsunterlagen bitte schriftlich bis zum 16. März 2023 ein bei der

Stadt Luckau
Der Bürgermeister
Am Markt 34
15926 Luckau.

Zur Einreichung des Vorschlages ist ein standardisierter Bewerbungsvordruck zu verwenden, welcher auf unserer Internetseite H I E R heruntergeladen werden kann.

Bei Fragen können Sie sich auch gern an Frau B. Lehmann (Leiterin des Hauptamtes) per E-Mail an: wahl@luckau.de oder per Telefon: 03544/594-110 wenden.

Den kompletten Inhalt des Aufrufes finden Sie auch im Amtsblatt der Stadt Luckau, Ausgabe 01/2023.

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