Ukraine-Krieg
Auf dieser Seite finden Sie eine aktuelle kurze Zusammenstellung von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen für den Bereich der Stadt Luckau, welche regelmäßig aktualisiert wird.
Stand: 01.07.2022, 12:40 Uhr
Auf dieser Seite finden Sie eine aktuelle kurze Zusammenstellung von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen für den Bereich der Stadt Luckau, welche regelmäßig aktualisiert wird.
Stand: 01.07.2022, 12:40 Uhr
Wo finde ich im Landkreis Dahme-Spreewald und Luckau eine Anlaufstelle?
mehr erfahrenVisumfreie Einreise und Einreise mit Visum Personen mit einem biometrischen Reisepass, können ohne Visum in die EU einreisen. Ohne biometrischen …
mehr erfahrenUnter "mehr erfahren" erhalten Sie Informationen zur Registrierung und Beantragung von Asyl. Bitte beachten Sie auch die Anlagen.
Sie haben die Möglichkeit Flüchtlinge aufzunehmen? Hier erhalten Sie weitere Informationen.
Sobald ich plane länger als 2 Monate in Deutschland zu bleiben, sind Sie verpflichtet sich im Einwohnermeldeamt unverzüglich anzumelden. Sie …
mehr erfahrenLuckau hat eine Kleiderkammer „Von Luckauern für Luckauer“. Hier finden Sie weitere Informationen.
mehr erfahrenDer Ostdeutsche Sparkassenverband bietet Flyer zur Einrichtung eines Girokontos in
ukrainischer Sprache an. Voraussetzung ist, dass sich die Vertriebenen mit einem Personalausweis oder Reisepass legitimieren können.
Treffpunkte für Geflüchtete
mehr erfahrenZentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) Wenn Ukrainer:innen bei Verwandten oder Freunden wohnen können und aktuell noch keine finanzielle Unterstützung …
mehr erfahrenEingereiste Ukrainer ohne Visum dürfen während des erlaubten bis zu 90-tägigen Kurzaufenthalts nicht arbeiten. Dies gilt auch bei einer Verlängerung …
mehr erfahrenSollte der Kontakt zu Ihrer Familie in der Ukraine abgebrochen sein und Sie sich aktuell in Deutschland befinden, können Sie …
mehr erfahrenDie Notrufnummern in Deutschland lauten: - Rettungsdienste und Feuerwehr: 112 - Polizei: 110 - Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117 Corona-Bestimmungen Alle …
mehr erfahrenIn der Anlage finden Sie Informationen zur Benutzung ukrainischer Fahrerlaubnisse bei vorübergehenden Aufenthalt.
Hier finden Sie alle notwendigen Links für LDS und Deutschland.
mehr erfahrenUkrainische Fahrzeughalter mit gegenwärtigem regelmäßigem Aufenthaltsort im Land Brandenburg
Für in der Ukraine mit einer gültigen Zulassungsbescheinigung zugelassene Fahrzeuge, deren Halter seinen gegenwärtigen regelmäßigen Aufenthaltsort im Land Brandenburg hat und nicht erklärt, dauerhaft in Deutschland bleiben zu wollen, kann der Halter eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 47 der FZV zur Befreiung von der Zulassungspflicht mit folgenden Unterlagen beantragen:
Die Unterlagen sollten nur per E-Mail Anlage an LBV-StVZO@LBV.Brandenburg.de geschickt werden.
Die Ausnahmegenehmigung wird mit einer Befristung längstens bis zum 31.03.2024 und nur für die Dauer der Gültigkeit der Grenzversicherung erteilt; der Geltungsbereich ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Für die Ausnahmegenehmigung wird in der Regel eine Gebühr von 25 € erhoben und diese auf dem Postweg zugestellt.
Nach dem 31.03.2024 gilt auch für ukrainische Fahrzeuge die Zulassungspflicht uneingeschränkt nach deutschem Recht (Zulassung mit deutschem Kennzeichen).
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