Glasfaser für alle – Einladung zur Projektvorstellung
Eigenwirtschaftlicher Ausbau in Luckau durch DNS:NET beschlossen, die ersten 4.000 Haushalte können demnächst versorgt werden
Dienstag, 5. April 2022 | Donnerstag, 7. April 2022
Dienstag, 12. April 2022 | Donnerstag, 14. April 2022
Dienstag, 19. April 2022 | Donnerstag, 21. April 2022
Dienstag, 26. April 2022 | Donnerstag, 28. April 2022
Dienstag, 3. Mai 2022 | Donnerstag, 5. Mai 2022
Dienstag, 10. Mai 2022 | Donnerstag, 12. Mai 2022
Neue Infotafel auf dem Laga-Parkplatz
E-Ladestation auf dem Marktplatz in Betrieb genommen
Veröffentlichungspflicht im Rahmen des Temporary Framework
Mit dem Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts
des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 (im Folgenden: Temporary Framework) hat die Europäische Kommission ein Beihilfeninstrument geschaffen, bei welchen sie Beihilfen mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt, die Liquiditätsengpässe von Unternehmen beheben und sicherstellen soll, dass die durch den COVID-19-Ausbruch verursachten Störungen die Existenzfähigkeit der Unternehmen, insbesondere von KMU, nicht beeinträchtigen.
Bei der Gewährung von Beihilfen, welche auf der Grundlage des Temporary Framework erfolgen, müssen die Voraussetzungen des Temporary Framework eingehalten werden.
Hierbei ist zu beachten, dass diese Voraussetzungen nicht nur für den Temporary Framework gelten, sondern auch für Beihilfenmaßnahen, die auf direkter Grundlage einer Bundesrahmenregelung, welche die im Zusammenhang mit dem Ausbruch des COVID-19 bei der Europäischen Kommission notifiziert wurden, gewährt wurden.
Zu diesen Voraussetzungen des Temporary Framework gehört u.a. die Veröffentlichungspflicht
nach Rn. 88 des Temporary Framework. Danach müssen die Mitgliedstaaten alle relevanten Informationen zu jeder auf der Grundlage dieser Mitteilung gewährten Einzelbeihilfe von mehr als 100.000 Euro beziehungsweise von mehr als 10.000 Euro in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse und im Fischereisektor innerhalb von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Gewährung der Einzelbeihilfe auf der ausführlichen Beihilfenwebsite oder
über das Transparenzmodul der Europäischen Kommission veröffentlichen.
Das Land Brandenburg hat verschiedene Soforthilfeprogramme für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler aufgelegt. Für weitere oder allgemeine Fragen wie
- Steuererleichterungen,
- Kurzarbeitergeld,
- Notfallfond für Kleinstunternehmen,
- Kredite für Unternehmen,
steht Ihnen auch das Team der Wirtschaftsförderung Dahme-Spreewald von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 03375 5238-0 zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie H I E R
oder erhalten diese bei der
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Tel: 0331 - 660 2211, E-Mail: beratung@ilb.de
Für Mitglieder der IHK Cottbus
Die IHK Cottbus unterstützt mit zusätzlichen Beratern im Rahmen der eigenen Hotline Coronahilfe: 0355 365 1111 und per E-Mail: hilfe@cottbus.ihk.de. Die Unterstützung dient Unternehmen bei Detailfragen zur Antragstellung.
GEMA-Vergütungen während der Corona-Lage
Verträge für Lizenznehmer ruhen, GEMA-Vergütungen entfallen
Die GEMA informiert darüber, dass für den Zeitraum, in dem Betriebe aufgrund behördlicher An-ordnungen zur Eindämmung der Pandemieausbreitung schließen müssen, alle Monats-; Quartals- und Jahresverträge für Lizenznehmer ruhen. Es entfallen während dieses Zeitraums die GEMA-Vergütungen.
Diese Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 16. März 2020 bis auf Weiteres.
Näheres entnehmen Sie bitte der GEMA – Website H I E R.
Die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) mit ihrer Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit (SAE) berät Unternehmen und (werdende) Eltern zu allen Fragen des Mutterschutzes, der Elternzeit und zur Rückkehr an den Arbeitsplatz. Die Beratungszeiten sind von Montag bis Freitag von 08 - 16:30 Uhr unter der Telefonnummer 0331-7044 5720 oder per E-Mail elternzeit@wfbb.de.
Das Projekt „Mut zur Ausbildung“ hilft bei der Vermittlung von Ausbildungsplätzen
In den letzten Wochen veränderte der Coronavirus unseren altbekannten Alltag. Niemand weiß wie sich die Situation entwickeln wird. Trotzdem geht das Leben weiter. Die pandemiebedingten Veränderungen in der Arbeitswelt werden tiefe Spuren hinterlassen, dennoch ist es von großer Bedeutung jungen Menschen die Möglichkeit auf einen Ausbildungsplatz zu bieten. Beruflich Ausgebildete sind das Rückgrat der Wirtschaft und Industrie bei uns im Land.
Das Projekt „Mut zur Ausbildung“ ist ein JOBSTARTER-plus Projekt, finanziert aus Mitteln des Bundesinstituts für Bildung und Forschung und des Europäischen Sozialfonds. Sie wollen Betriebe in der Region stärken und ihnen eine Zukunft mit geeigneten Fachkräften bieten.
Das Mobile-Unterstützungs-Team berät Klein– und Kleinstbetriebe sowie Ausbildungsinteressierte in allen Fragen rund um das Thema Ausbildung direkt vor Ort. Gemeinsam mit den Betrieben erarbeiten sie ein passgenaues Marketingkonzept und unterstützen beim gesamten Matching-Prozess.
Weiterführende Informationen sowie freie Praktikums- und Ausbildungsstellen erhalten Sie auf der Homepage www.mutzurausbildung.de.
Mut zur Ausbildung
Gemeinnütziger Berufsbildungsverein Guben e.V.
Berliner Str. 56
03046 Cottbus
0355/35554172
Erste Elektro-Ladesäule in Luckau
Wie Herr Schliebner erklärt, ist die Dauer eines Ladevorganges von diversen Faktoren abhängig. So spielen u. a. die Größe der Batterie oder die noch vorhandene Restkapazität des Akkus bei Beginn des Ladevorganges eine entscheidende Rolle. Das Kabel zur Stromübertagung muss im Übrigen selbst mitgebracht werden, da es unter den Fahrzeugherstellern noch keine einheitliche Norm gibt.
Das Energieunternehmen und die Stadt Luckau haben bei diesem Projekt eng zusammengearbeitet. So wurde in Abstimmung der Standort an der Kulturkirche ausgewählt, weil er zentrumsnah liegt. Weiterhin befindet sich auf dem Gelände bereits eine Trafostation, die noch Kapazitäten frei hatte um die Ladesäule in das Netz einzubinden.
Weitere Informationen und Standorte erhalten Sie beim Betreiber der Ladesäule, der SÜLL.
Wirtschaftsabend 2019
Knapp 130 Unternehmen und Gewerbetreibende aus Luckau sowie den Orts- und Gemeindeteilen folgten der Einladung am 29. März 2019 in die Kulturkirche Luckau, bei der u. a. über die Themen Mittelzentrum, INSEK, REK, Digitalisierung, Internetausbau, Wohnungsbau und weiteren wichtigen Themen in und um Luckau berichtet wurde. Die Präsentation als PDF-Datei finden Sie hier und den Bericht der Lausitzer Rundschau hier.
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Stadt Luckau - Ein attraktiver Standort zum Arbeiten, Wohnen und Leben
In der beigefügten Präsentation finden Sie einen kurzen und allgemeinen Überblick über die Infrastruktur, Zukunftsträchtige Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Wohnqualität und Kultur-und Freizeitangebote. Die Präsentation wurde erstellt mit Unterstützung der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) erstellt.