Reform der Grundsteuer

Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf veraltete Werte. In den alten Bundesländern werden die Grundstücke nach ihrem Wert im Jahr 1964 berücksichtigt, in den neuen aus dem Jahr 1935. Da sich die Werte sehr unterschiedlich entwickelt haben, kommt es aktuell zu steuerlichen Ungleichbehandlungen, die nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz nicht mehr zu vereinbaren sind.

Das Bundesverfassungsgericht hat daher das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt, da gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt werden. Die Grundsteuer darf jedoch in ihrer jetzigen Form übergangsweise bis zum 31. Dezember 2024 weiter erhoben werden. Ab dem 1. Januar 2025 wird dann die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts erhoben.

Das Land Brandenburg stellt alle wichtigen Informationen zur Grundsteuerreform unter dem nachfolgenden Link zur Verfügung:

https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/

Was Sie als Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz im Land Brandenburg wissen müssen, wurde für Sie auf diesen Seiten zusammengestellt. Offiziell ist die Abgabe der Erklärung bis zum 31.01.2023 möglich. Wer die Frist nicht einhält, erhält aktuell eine Erinnerung. Anschließend ist mit einem Verspätungszuschlag pro Monat zu rechnen.

Beispielsweise finden Sie dort auch unter Publikationen eine Checkliste für Eigentümerinnen und Eigentümer unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke, Wohnungseigentum, Erbbaurechte, die aufzeigt, welche Daten zum Ausfüllen der Formulare erforderlich sind. (siehe Anlage)

Die Angaben zum Grund und Boden, z.B. den Bodenrichtwert (BRW) finden Sie unter folgendem Link:

https://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de/

Wenn Sie den weiteren Link öffnen, werden die Daten angezeigt.

 

Datenschutzhinweise & Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die Inhalte und Funktionen der Website bestmöglich anzubieten. Darüber hinaus verwenden wir Cookies zu Analyse-Zwecken.

Zur Datenschutzerklärung und den Cookie-Einstellungen.

Allen zustimmenEinstellungen

Datenschutzhinweise & Cookie-Einstellungen

Bitte beachten Sie, dass technisch erforderliche Cookies gesetzt werden müssen, um wie in unseren Datenschutzhinweisen beschrieben, die Funktionalität unserer Website aufrecht zu erhalten. Nur mit Ihrer Zustimmung verwenden wir darüber hinaus Cookies zu Analyse-Zwecken. Weitere Details, insbesondere zur Speicherdauer und den Empfängern, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. In den Cookie-Einstellungen können Sie Ihre Auswahl anpassen.

PHP Sitzung
Das Cookie PHPSESSID ist für PHP-Anwendungen. Das Cookie wird verwendet um die eindeutige Session-ID eines Benutzers zu speichern und zu identifizieren um die Benutzersitzung auf der Website zu verwalten. Das Cookie ist ein Session-Cookie und wird gelöscht, wenn alle Browser-Fenster geschlossen werden.
Schriftvergrößerer
Das Cookie fontSize speichert die von Ihnen für die Website eingestellte Schriftgröße. Dies erhöht die Benutzerfreundlichkeit der Seite, besonders für Menschen mit Seheinschränkungen.
Kontrastverbesserung
Das Cookie contrast speichert die von Ihnen für die Website eingestellte Kontrastdarstellung.
Google Maps
Google Maps ist ein Karten-Dienst des Unternehmens Google LLC, mit dessen Hilfe auf unserer Seite Orte auf Karten dargestellt werden können.
YouTube
YouTube ist ein Videoportal des Unternehmens Google LLC, bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. YouTube wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Vimeo
Vimeo ist ein Videoportal des Unternehmens Vimeo, Inc., bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. Vimeo wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Matomo
Matomo ist eine Open-Source-Webanwendung zur Analyse des Nutzerverhaltens beim Aufruf der Website.