Reform der Grundsteuer
Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf veraltete Werte. In den alten Bundesländern werden die Grundstücke nach ihrem Wert im Jahr 1964 berücksichtigt, in den neuen aus dem Jahr 1935. Da sich die Werte sehr unterschiedlich entwickelt haben, kommt es aktuell zu steuerlichen Ungleichbehandlungen, die nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz nicht mehr zu vereinbaren sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat daher das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt, da gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt werden. Die Grundsteuer darf jedoch in ihrer jetzigen Form übergangsweise bis zum 31. Dezember 2024 weiter erhoben werden. Ab dem 1. Januar 2025 wird dann die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts erhoben.
Das Land Brandenburg stellt alle wichtigen Informationen zur Grundsteuerreform unter dem nachfolgenden Link zur Verfügung:
https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/
Was Sie als Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz im Land Brandenburg wissen müssen, wurde für Sie auf diesen Seiten zusammengestellt. Offiziell ist die Abgabe der Erklärung bis zum 31.01.2023 möglich. Wer die Frist nicht einhält, erhält aktuell eine Erinnerung. Anschließend ist mit einem Verspätungszuschlag pro Monat zu rechnen.
Beispielsweise finden Sie dort auch unter Publikationen eine Checkliste für Eigentümerinnen und Eigentümer unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke, Wohnungseigentum, Erbbaurechte, die aufzeigt, welche Daten zum Ausfüllen der Formulare erforderlich sind. (siehe Anlage)
Die Angaben zum Grund und Boden, z.B. den Bodenrichtwert (BRW) finden Sie unter folgendem Link:
https://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de/
Wenn Sie den weiteren Link öffnen, werden die Daten angezeigt.