Widmungsverfügung - Widmung und Teileinziehung von Gemeindestraßen

Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen gemäß § 4 Abs. 1, § 6, § 48 Abs. 7 und 9 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. l/14, [Nr. 15], S. 358) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 37], S.3) i.V.m. der Verordnung über die Straßenverzeichnisse für Landstraßen, Kreisstraßen, Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen nach dem Brandenburgischen Straßengesetz (Straßenverzeichnisverordnung – StrVerzV – vom 29. Juli 1994 [GVBl. ll/94, [Nr. 56], S. 692), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 26. Mai 2004 (GVBl. l/4, [Nr. 10], S. 240, 242).

Widmungsverfügung

Die Stadt Luckau als Trägerin der Straßenbaulast verfügt gemäß o.g. Rechtsgrundlagen die Widmung und Teileinziehung von Gemeindestraßen im Stadtgebiet Luckau und den Ortsteilen Terpt, Cahnsdorf und Karche-Zaacko, als Aktualisierung und Berichtigung des Straßenverzeichnisses der Stadt Luckau.

Die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung erfolgt gem. § 12 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Luckau im Amtsblatt und im Internet unter www.luckau.de und gilt am Tage nach der Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Die Verfügung kann während der üblichen Besuchszeiten bei der
                              Stadt Luckau
                              Am Markt 34
                             15926 Luckau
                             Bauamt Zi. 120 eingesehen werden.
 
Besuchszeiten:    Dienstag          von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr
                             Donnerstag      von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr.
 

Erläuterungen zur Widmung, Teileinziehung und Umwidmung

1. Widmung nachfolgend genannter Straßen gemäß §6 Brandenburgisches Straßengesetz     (BbgStrg)

1.1   Ortsteil Terpt - „An der Autobahn“, Abschnitte 011, 020, 021

Widmung von unbefestigten Land- und Wirtschaftswegen die sich in Privatbesitz befinden, zur Sicherung der Nutzung als Ortsverbindungsweg und Sicherung einer Wegeverbindung als Netzmaschenschluss in unmittelbarer Nähe der Ortslage Terpt.

Durch die Widmung werden die Straßen bzw. Wege aus dem Zivilrecht in das öffentliche Straßenrecht überführt. Die zu widmenden Straßen bzw. Wege werden als Gemeindeverbindungsstraßen gemäß § 3, Abs. 4, Nr. 1 BbgStrG eingruppiert.

Lagebezeichnung:
Gemarkung Terpt 3270, Flur 1, Flurstücke 770, 766, 895, 735
Straßennummer 15303, Abschnitte 011, 020, 021
(siehe Lageplan – Anlage 1)
 
Straßenname und Beschreibung:
„An der Autobahn“, Unbefestigter Weg nördlich der Ortslage Terpt an der BAB 13.
 
Widmungscharakter:
Die Straße wird dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
 
1.2   Ortsteil Terpt – „An der Autobahn“, Abschnitte 030, 040
 
Widmung von unbefestigten Land- und Wirtschaftswegen die sich in Privatbesitz befinden, zur Sicherung der Nutzung als Ortsverbindungsweg und Sicherung einer Wegeverbindung als Netzmaschenschluss in unmittelbarer Nähe der Ortslage Terpt.
Durch die Widmung werden die Straßen bzw. Wege aus dem Zivilrecht in das öffentliche Straßenrecht überführt. Die zu widmenden Straßen bzw. Wege werden als Gemeindeverbindungsstraßen gemäß § 3, Abs. 4, Nr. 1 BbgStrG eingruppiert.
 
Lagebezeichnung:
Gemarkung Terpt 3270, Flur 1, Flurstücke 735, 732, 730, 893
Straßennummer 15303, Abschnitte 030, 040
(siehe Lageplan – Anlage 1)
 
Straßenname und Beschreibung:
„An der Autobahn“, unbefestigter Weg nördlich der Ortslage Terpt an der BAB 13.
 
Widmungscharakter:
Die Straße wird dem öffentlichen Verkehr mit folgender Beschränkung gewidmet:
Frei für Fahrzeuge bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei.
 
1.3 Ortsteil Terpt – „Friedensstraße“
 
Lagebezeichnung:
Gemarkung Terpt 3270, Flur 1,2; Flurstücke 744, 30, 28/1, 747, 548/6
Straßennummer 15145, Abschnitt 130
(siehe Lageplan – Anlage 1)
 
Straßenname und Beschreibung:
Teilabschnitt der „Friedensstraße“
Unbefestigter Weg in nördlicher Ortslage von Terpt als Verbindung zum Weg „An der Autobahn“
 
Widmungscharakter:
Die Straße wird dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
 
1.4 Ortsteil Karche-Zaacko – „Das Mittelfeld“
 
Der Straße „Das Mittelfeld“ wird aufgrund der Herstellung des die Bundesstraße B87 begleitenden Wirtschaftsweges ein weiterer Abschnitt zugeordnet und entsprechend gewidmet. Dieser dient als Anschlussverbindung der Gemeindestraße an genannten Wirtschaftsweg.
 
Lagebezeichnung:
Gemarkung Zaacko 3245, Flur 2, Flurstück 225
Straßennummer 10401, Abschnitt 011
(siehe Lageplan – Anlage 2)
 
Straßenname und Beschreibung:
„Das Mittelfeld“ befestigter Weg nördlich von Cahnsdorf.
 
Widmungscharakter:
Die Straße wird dem öffentlichen Verkehr mit folgender Beschränkung gewidmet: Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art; land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei.
 
2.    Teileinziehungen nachfolgend genannter Straßen gemäß § 8 BbgStrG
     
2.1 Ortsteil Cahnsdorf – „Die Pläne“ Abschnitte 010, 020
 
Die Verkehrsfläche „Die Pläne“ Abschnitt 010, 020 wurde mit folgender Verkehrsbeschränkung gewidmet: Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art, land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei, sowie Betriebs- und Versorgungsdienst frei. Da in dem durch die Verkehrsanlage erschlossenen Flächen keine Nutzung für Ziel- und Quellverkehr von Betriebs- und Versorgungsfahrzeugen gegeben ist, soll der Verkehr für Betriebs- und Versorgungsdienst eingezogen werden.
 
Lagebezeichnung:
Gemarkung Cahnsdorf 3205, Flur 1, Flurstück 213; Flur 2, Flurstück 128
Gemarkung Zaacko 3245, Flur 1, Flurstück 49/1
Straßennummer 02309, Abschnitte 010, 020
(siehe Lageplan - Anlage 3)
 
Straßenname und Beschreibung:
„Die Pläne“, teilweise befestigter Weg nördlich von Cahnsdorf.
 
Teileinziehung:
Betriebs- und Versorgungsdienst frei. Ein entsprechender Zielverkehr ist hier nicht mehr gegeben.
 
Widmungscharakter:
Die Straße wird dem öffentlichen Verkehr mit folgender Beschränkung gewidmet: Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art; land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei.
 
2.2 Ortsteil Cahnsdorf – „Die Dubener Berge“
 
Die Verkehrsfläche „Die Dubener Berge“ Abschnitt 010, 020, 030 wurde mit folgender Verkehrsbeschränkung gewidmet: Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art, land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei sowie Betriebs- und Versorgungsdienst frei. Da in dem durch die Verkehrsanlage erschlossenen Flächen keine Nutzung für Ziel- und Quellverkehr von Betriebs- und Versorgungsfahrzeugen gegeben ist, soll der Verkehr für Betriebs- und Versorgungsdienst eingezogen werden.
 
Lagebezeichnung:
Gemarkung Cahnsdorf 3205, Flur 2, Flurstücke 33, 25, 128
Straßennummer 02301, Abschnitte 010, 020, 030
(siehe Lageplan – Anlage 3)
 
Straßenname und Beschreibung:
„Die Dubener Berge“, unbefestigter Weg nördlich von Cahnsdorf
 
Teileinziehung:
Betriebs- und Versorgungsdienst frei. Ein entsprechender Zielverkehr ist hier nicht mehr gegeben.
 
Widmungscharakter:
Die Straße wird dem öffentlichen Verkehr mit folgender Beschränkung gewidmet: Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art; land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei.
 
3.  Umwidmung nachfolgend genannter Straße gemäß § 6 BbgStrG
 
3.1 Stadtgebiet Luckau – „Zaackoer Weg“ Abschnitt 035, 036
 
Der Abschnitt 031 der Straße Zaackoer Weg wurde mit Errichtung des angrenzenden Wohngebietes als Zufahrtstraße zum Wohngebiet ausgebaut und in zwei Nutzungsabschnitte unterteilt. Neu gebildet werden aus dem Abschnitt 031, die Abschnitte 035 und 036. Abschnitt 036 ist weiterhin als gemeinsamer Geh- und Radweg nur für Fußgänger und Radfahrer nutzbar. Der Abschnitt 035 wird für den öffentlichen Verkehr freigegeben.
 
Lagebezeichnung:
Gemarkung Luckau 3253, Flur 12, Flurstücke 636, 3805, 3804, 3941, 2599.
Straßennummer 13243, Abschnitte 035, 036
(siehe Lageplan – Anlage 4)
 
Straßenname und Beschreibung:
„Zaackoer Weg“, Straße in östlicher Ortslage von Luckau
 
Widmungscharakter:
Der Abschnitt 035 der StrNr. 13246 wird dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Der Abschnitt 036 der StrNr. 13243 wird dem öffentlichen Verkehr mit folgender Beschränkung gewidmet: Gemeinsamer Geh- und Radweg.
 
4.  Neuzuordnung einer Straße als Berichtigung des Straßenverzeichnisses und Teileinziehung dieser Straße gemäß § 8 BbgStrG  
 
4.1 Ortsteil Cahnsdorf – „Das Mittelfeld“ StrNr. 02310, Abschnitt 010
 
Der genannte Straßenabschnitt wird dem Ortsteil Karche-Zaacko neu zugeordnet, da sich dieser zum größten Teil in der Gemarkung Zaacko befindet. Damit entfällt der Straßenabschnitt StrNr. 02310, Abschnitt 010 im Straßenverzeichnis Cahnsdorf. Außerdem erfolgt eine Teileinziehung der Straße, aufgrund der verkehrsrechtlichen Anordnung des Landkreises Dahme-Spreewald 12205-00-361/20/21/0092 vom 16.06.2021, im Zuge der Herstellung des Wirtschaftsweges und des  Ausbaus der B87. Unter Berücksichtigung der Anordnung vom 16.06.2021 ist der Straßenabschnitt für Betriebs- und Versorgungsfahrzeuge teileinzuziehen.
 
Lagebezeichnung:
Gemarkung Zaacko 3245, Flur 1, Flurstück 147; Flur 2, Flurstück 225
Straßennummer 10401, Abschnitte 011, 010
(siehe Lageplan – Anlage 2)
 
Straßenname und Beschreibung:
„Das Mittelfeld“, Straße südöstlich der Ortslage Karche-Zaacko
 
Teileinziehung:
Betriebs- und Versorgungsdienst frei. Ein entsprechender Zielverkehr ist hier nicht mehr gegeben.
 
Widmungscharakter:
Die Straße „Das Mittelfeld“ StrNr. 10401, Abschnitte 011, 010 wird dem öffentlichen Verkehr mit folgender Beschränkung gewidmet: Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art, land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei.
 
Rechtsbehelfsbelehrung
 
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats, nach Bekanntgabe, Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist bei der Stadt Luckau, Der Bürgermeister, Am Markt 34, 15926 Luckau, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass durch Einlegung von Rechtsmitteln die Wirksamkeit dieser Allgemeinverfügung nicht gehemmt wird.
 
Bekanntmachungsanordnung
 
Die Widmungsverfügung wird hiermit gemäß § 6 BbgStrG in Verbindung mit § 12 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Luckau öffentlich bekanntgegeben.
 
Luckau, den 05.01.2023
Gerald Lehmann
Bürgermeister
 
 

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