28.11.2024
Fall von Keuchhusten im Hort "Freundetreff"
Liebe Eltern sowie Personensorgeberechtigte,
hiermit werden Sie darüber in Kenntnis gesetzt, dass im Hort "Freundetreff" ein Fall von Keuchhusten (Pertussis) aufgetreten ist.
Das Gesundheitsamt wurde gemäß § 34 Abs. 6 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) bereits darüber informiert.
Keuchhusten ist hoch ansteckend. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion, die durch engen Kontakt mit einer infektiösen Person innerhalb eines Abstandes bis zu ca. 1 Meter durch Husten, Niesen oder Sprechen erfolgen kann.
Bei Auftreten von Husten sollten umgehend Untersuchungen zur Feststellung oder zum Ausschluss von Keuchhusten durch einen Kinder-/Hausarzt durchgeführt werden.