16.06.2020
Allgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald (LDS)
Aufgrund der extremen Trockenheit der letzten Jahre leidet der natürliche Wasserhaushalt noch immer. Mit dieser Situation sind negative Auswirkungen, insbesondere auf den Wasserhaushalt und die Eigenschaften des Wassers, verbunden. Die Oberflächengewässer müssen daher vor weiteren Beeinträchtigung bis auf Weiteres geschützt werden.
Im Amtsblatt 19-2020 des LDS wurde aus diesem Grund per Allgemeinverfügung bis auf Weiteres die Entnahmen aus Oberflächengewässern (z. B. Flüsse oder Seen), täglich in der Zeit von 6.00 bis 21.00 Uhr, untersagt. Diese Allgemeinverfügung erstreckt sich auch auf das Gebiet der Stadt Luckau und der Gemeinde Heideblick.
Die bereits gültige Allgemeinverfügung, Hinweise zu Bußgeldern und die Rechtsbehelfsbelehrung finden Sie als PDF unter https://www.dahme-spreewald.info/sixcms/media.php/116/Amtsblatt%2019_2020.pdf