Widmungsverfügung - Umwidmung von Gemeindestraßen
Öffentliche Bekanntmachung
Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen gemäß § 4 Abs. 1, § 6, § 48 Abs. 7 und 9 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. l/14, [Nr. 15], S. 358) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 37], S.3) i.V.m. der Verordnung über die Straßenverzeichnisse für Landstraßen, Kreisstraßen, Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen nach dem Brandenburgischen Straßengesetz (Straßenverzeichnisverordnung – StrVerzV – vom 29. Juli 1994 [GVBl. ll/94, [Nr. 56], S. 692), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 26. Mai 2004 (GVBl. l/4, [Nr. 10], S. 240, 242).
Widmungsverfügung
Die Stadt Luckau, als Trägerin der Straßenbaulast, verfügt, gemäß o.g. Rechtsgrundlagen, die Widmung und Umwidmung von Gemeindestraßen im Stadtgebiet Luckau und den Ortsteilen Bergen, Cahnsdorf, Fürstlich Drehna, Gießmannsdorf und Schlabendorf am See als Aktualisierung des Straßenverzeichnisses der Stadt Luckau.
Die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung erfolgt gem. § 12 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Luckau im Amtsblatt und im Internet unter www.luckau.de und gilt am Tage nach der Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Die Verfügung kann während der üblichen Besuchszeiten bei der
Stadt Luckau
Am Markt 34
15926 Luckau
Bauamt Zi. 101 eingesehen werden.
Besuchszeiten: Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr
Erläuterungen zur Widmung
1. Nachfolgend genannte Straßen werden gewidmet
1.1 Stadtgebiet Luckau – „An der Luckauer Schweiz“
Lagebezeichnung:
Gemarkung Luckau 3253, Flur 4 und 12, Flurstücke 583 und 5502
Straßennummer 13160 – Abschnitte 010, 020, 030, 031, 040, 041, 050, 060
(siehe Lageplan – Anlage 1)
Straßenname und Beschreibung:
Erschließungsstraßen im Wohngebiet „An der Luckauer Schweiz“
Widmungscharakter:
Die Straße wird dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Es gibt keine Beschränkung.
1.2 Ortsteil Bergen – REK-Radweg
Lagebezeichnung:
Gemarkung Bergen 3202,
Flur 1, Flurstücke 205, 225, 215, 71/3, 33/3, 45, 42, 113, 248, 230, 90/1, 202, 340, 252, 89/3,
126/2, 114, 223, 111/3; Flur 2, Flurstücke 294, 73, 35/2, 246, 199, 196, 296, 71, 70, 3/5, 75, 10/2
Straßennummer 01210 – Abschnitte 010, 020, 030, 040, 080, 090
(siehe Lageplan – Anlage 2)
Straßenname und Beschreibung:
Neu hergestellter Radweg von Wanninchen in Richtung Fürstlich Drehna in der Gemarkung
Bergen.
Widmungscharakter:
Die Straße wird dem öffentlichen Verkehr beschränkt als Radweg gewidmet.
1.3 Ortsteil Cahnsdorf – „Kirschallee“
Lagebeschreibung:
Gemarkung Cahnsdorf 3205, Flur 1, Flurstück 394
Straßennummer 02308, Abschnitte 010 und 020
(siehe Lageplan – Anlage 3)
Straßenname und Beschreibung:
Straße nördlich der Ortslage Cahnsdorf
Widmungscharakter:
Die Straße wird dem öffentlichen Verkehr beschränkt gewidmet: Freigabe für Fahrzeuge mit
einem zulässigem Gesamtgewicht bis 2,8 t; landwirtschaftlicher Verkehr frei.
1.4 Ortsteil Fürstlich Drehna – „Fürst-Pückler-Radweg“
Lagebeschreibung:
Gemarkung Fürstlich Drehna 3219, Flur 1, Flurstücke 439, 216/4, 446, 324/2
Straßennummer 07310, Abschnitte 010 und 020
(siehe Lageplan – Anlage 4)
Straßenname und Beschreibung:
Neu hergestellter Radweg aus Richtung Bergen bis Fürstlich Drehna.
Widmungscharakter:
Die Straße wird dem öffentlichen Verkehr beschränkt als Radweg gewidmet.
1.5 Ortsteil Fürstlich Drehna – „Pflaumenallee“
Lagebezeichnung:
Gemarkung Fürstlich Drehna 3219, Flur 1, Flurstücke 438 und 439
Straßennummer 07313, Abschnitt 010
(siehe Lageplan – Anlage 4)
Straßenbezeichnung und Beschreibung:
Teil des „Fürst-Pückler-Radweges“
Widmungscharakter:
Die Straße wird dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Es gibt keine Beschränkung.
1.6 Ortsteil Gießmannsdorf – „Am Eßfeld“ Teilabschnitt der Erschließungsstraße „Am Eßfeld“
Lagebezeichnung:
Gemarkung Gießmannsdorf 3227,, Flur 3, Flurstücke 126, 176, 230, 231
Straßennummer 08250, Abschnitte 030, 031 und 032
(siehe Lageplan – Anlage 5)
Straßenbezeichnung und Beschreibung:
Straße in der Ortslage Gießmannsdorf. Widmung der neu entstandenen Erschließungsstraße
im Wohngebiet „Am Eßfeld“.
Widmungscharakter:
Die Straße wird dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Es gibt keine Beschränkung.
1.7 Ortsteil Schlabendorf am See – Radweg
Lagebeschreibung:
Gemarkung Schlabendorf 3266, Flur 3, Flurstücke 189, 213, 294/1
Straßennummer 14306, Abschnitt 011
(siehe Lageplan – Anlage 6)
Straßenbezeichnung und Beschreibung:
Neu hergestellter Radweg östlich der Ortslage Schlabendorf Richtung Zinnitz.
Widmungscharakter:
Die Straße wird dem öffentlichen Verkehr beschränkt als Radweg gewidmet.
2. Umbenennung und Umwidmung nachfolgend aufgeführter Straßen aufgrund des
Selbstverwaltungsrechts der Stadt Luckau gemäß Gemeindeordnung für das Land
Brandenburg (Gemeindeordnung – GO)
2.1 Ortsteil Fürstlich Drehna – Teilabschnitt der Straße „Lindenplatz“ wird umbenannt in „An den
Teichen“ und umgewidmet
Lagebezeichnung:
Gemarkung Fürstlich Drehna 3219, Flur 1, Flurstück 13
Straßennummer 07179, Abschnitt 030
(siehe Lageplan – Anlage 7)
Straßenbezeichnung und Beschreibung:
Straße in der Ortslage Fürstlich Drehna, ehemals Teilabschnitt des „Lindenplatzes“, neue
Straßenbezeichnung: „An den Teichen“.
Widmungscharakter:
Die bereits gewidmete Straße wird umgewidmet, für den öffentlichen Verkehr beschränkt als
Radweg. Betriebs- und Versorgungsdienst frei.
2.2 Ortsteil Fürstlich Drehna – Teilabschnitt der Straße „Tugamer Weg“ wird umbenannt in
„Triftweg“
Lagebezeichnung:
Gemarkung Fürstlich Drehna 3219, Flur 2, Flurstücke 28, 27, 535, 565, 26/4.
Straßennummer neu 07240, Abschnitte 010 und 020
(siehe Lageplan – Anlage 7)
Straßenbezeichnung und Beschreibung:
Straße in der Ortslage Fürstlich Drehna, ehemals Teilabschnitt des „Tugamer Weges“.
Widmungscharakter:
Die Straße ist bereits für den öffentlichen Verkehr unbeschränkt gewidmet.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats, nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist bei der Stadt Luckau, Der Bürgermeister, Am Markt 34, 15926 Luckau, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass durch Einlegung von Rechtsmitteln die Wirksamkeit dieser Allgemeinverfügung nicht gehemmt wird.
Bekanntmachungsanordnung
Die Widmungsverfügung wird hiermit gemäß § 6 BbgStrG in Verbindung mit § 12 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Luckau öffentlich bekanntgegeben.
Luckau, den 01.07.2022
Gerald Lehmann
Bürgermeister der Stadt Luckau