Beschluss und Inkrafttreten B-Plan Nr. 03 „Windpark Dubener Platte – Teilbereich Duben“ der Stadt Luckau

Öffentliche Bekanntmachung

Beschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 03 „Windpark Dubener Platte – Teilbereich Duben“ der Stadt Luckau
 
Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, in Verbindung mit der Brandenburgischen Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmV) vom 1. Dezember 2000 (GVBl. II/00, Nr. 24, S. 435), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Juni 2024 (GVBl.II/24, [Nr. 43]), sowie § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Luckau vom 26.04.2019 (ABl.6/2019, S.3-8), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.12.2022 (ABl 1/2023, S. 5) wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht:
 
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckau hat in ihrer Sitzung am 29.08.2024 den Bebauungsplan Nr. 03 „Windpark Dubener Platte – Teilbereich Duben“, 1. Änderung als Satzung beschlossen (Vorlage: Stvv/24/041). Die Begründung mit Umweltbericht wurde gebilligt.
 
Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 03 „Windpark Dubener Platte – Teilbereich Duben“, 1. Änderung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
 
Der räumliche Geltungsbereich umfasst ca. 21 ha und befindet sich nordwestlich der Ortslage Kaden (Stadt Luckau) in ca. 1 km Entfernung. Der Geltungsbereich liegt in der Flur 001 der Gemarkung Kaden und umfasst die folgenden Grundstücke (hiervon auch Teilflächen):
Gemarkung Kaden, Flur 001, Flurstücke:
150, 151, 152, 153, 148
 
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Im Norden und Osten:           von Waldflächen
Im Süden:                               entlang der Wegeflurstücke Fl.-Nr. 149 (Gemarkung Kaden, Flur 001)
                                                und Fl.-Nr. 7 (Gemarkung Duben, Flur 001) sowie die daran anschließenden
                                                landwirtschaftlichen Flächen
Im Westen:                             durch landwirtschaftliche Flächen der Gemeinde Bersteland, Gemarkung Niewitz
 

Übersichtplan Geltungsbereich B-Plan Nr. 03 ohne Maßstab

Der Bebauungsplan Nr. 03 „Windpark Dubener Platte – Teilbereich Duben“, 1. Änderung der Stadt Luckau kann von jedermann in der Stadtverwaltung Luckau, Bauamt, Am Markt 34 in 15926 Luckau während der öffentlichen Sprechzeiten eingesehen werden; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB werden der Bebauungsplan Nr. 03 „Windpark Dubener Platte – Teilbereich Duben“, 1. Änderung der Stadt Luckau mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung ergänzend in das Internet eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht.

Internetseite der Stadt Luckau:
Internetseite der Stadt Luckau unter: https://www.luckau.de (dort unter: Start → Bürgerportal → Stadtentwicklung → Bauleitpläne → B-Plan Nr. 03 „Windpark Dubener Platte – Teilbereich Duben“, 1. Änderung)
Internetportal des Landes:
Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg unter: https://www.uvp-verbund.de/bb
 
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf § 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen. § 215 Abs. 1 BauGB hat folgenden Wortlaut:
„Unbeachtlich werden
  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.“
 
Ist die Satzung unter Verletzung von landesrechtlichen Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen, so ist diese Verletzung gemäß § 3 Abs. 4 BbgKVerf unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde (hier der Stadt Luckau) unter der Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung der Satzung verletzt worden sind. Die Unbeachtlichkeit gilt auch für die Verletzung von landesrechtlichen Verfahrens- oder Formvorschriften über die öffentliche Bekanntmachung, jedoch nur dann, wenn sich die Betroffenen aufgrund der tatsächlich bewirkten Bekanntmachung in zumutbarer Weise verlässlich Kenntnis von dem Satzungsinhalt verschaffen konnten.
 
Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie des § 44 Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn durch diesen Bebauungsplan ein in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneter Vermögensnachteil eingetreten ist. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
 
Luckau, den 08.10.2024
 
Gerald Lehmann
Bürgermeister der Stadt Luckau 

Bekanntmachungsanordnung

Hiermit ordne ich die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 03 „Windpark Dubener Platte – Teilbereich Duben“, 1. Änderung im Amtsblatt für die Stadt Luckau an (Ersatzbekanntmachung).
 
Die Bebauungsplansatzung mit der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung kann von jedermann auf Dauer in der Stadtverwaltung Luckau, Bauamt, Am Markt 34 in 15926 Luckau während der öffentlichen Sprechzeiten eingesehen werden. Zusätzlich werden die Unterlagen in das Internet eingestellt:
 
Internetseite der Stadt Luckau:
Internetseite der Stadt Luckau unter: https://www.luckau.de (dort unter: Start → Bürgerportal → Stadtentwicklung → Bauleitpläne → B-Plan Nr. 03 „Windpark Dubener Platte – Teilbereich Duben“, 1. Änderung)
Internetportal des Landes:
Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg unter: https://www.uvp-verbund.de/bb
 
Luckau, den 08.10.2024
 
Gerald Lehmann
Bürgermeister der Stadt Luckau
 

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