Amtliche Bekanntmachungen
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 „Windpark Dubener Platte –Teilbereich Duben“
Bebauungsplan Nr. 19 "Gänsegasse Westteil"
Bebauungsplan Nr. 20 "Zaackoer Weg Luckau"
Bebauungsplan Nr. 21 "Stoßdorfer Weg Luckau"
Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Luckau
Die von der Stadtverordnetenversammlung Luckau am 27.02.2020 beschlossene 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Luckau wurde von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigt. Die Verfügung zur Genehmigung der durch die Stadtverordnetenversammlung Luckau beschlossenen Flächennutzungsplanänderung erfolgte am 27.07.2020 mit Az. 40132-20-621. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht. Der Flächennutzungsplan, 2. Änderung wird am Tag der Bekanntmachung wirksam. Jedermann kann den genehmigten Flächennutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung ab dem 16.09.2020 in der Stadtverwaltung Luckau, Am Markt 34, 15926 Luckau während der allgemeinen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Gerald Lehmann Bürgermeister
Bebauungsplan Nr. 21 „Stoßdorfer Weg Luckau“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Luckau am 25.06.2020 wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 21 „Stoßdorfer Weg Luckau“ gefasst (Stvv/20/028). Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB aufgestellt. Planungsziel ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO auf dem Flurstück 3631 und anteilig 3099 der Flur 12 in der Gemarkung Luckau. Das Plangebiet ist im Osten der Kernstadt, westlich des Stoßdorfer Weges gelegen, umfasst eine bisher unbebaute Fläche von ca. 4300 qm und ist nachstehender Übersichtskarte zu entnehmen.

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Luckau, 01.07.2020
G. Lehmann Bürgermeister
Planfeststellungsbeschluss
für die Errichtung und den Betrieb einer Mineralstoffdeponie der Deponieklasse I im Kiessandtagebau Duben im Landkreis Dahme-Spreewald vom 06. Mai 2020.
Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt vom 19. Mai 2020