17.12.2025
Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen im Gewerbeamt
Das Gewerbeamt informiert, dass in diesem Jahr keine Außerbetriebsetzungen von Kraftfahrzeugen mehr vorgenommen werden.
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Zulassungsstelle beim Straßenverkehrsamt (LDS).
Ab dem 06.01.2026 erfolgen Außerbetriebsetzungen wieder zu den regulären Sprechzeiten (Dienstag 09:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr sowie Donnerstag 09:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr).
Hinweis: Für jede Außerbetriebsetzung fallen Gebühren in Höhe von 16,50 € an, die ausschließlich vor Ort in bar zu entrichten sind. Die Bezahlung per EC-Karte/Kreditkarte ist vorübergehend nicht möglich.
