04.07.2025
Ganztägiges Wasserentnahmeverbot aus Oberflächengewässern
Ganztägiges Wasserentnahmeverbot aus Oberflächengewässern
Die Niedrigwassersituation in den Einzugsgebieten der Spree und der Dahme hat sich weiter verschärft. Aufgrund ausbleibender Niederschläge hat der Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde ab sofort ein ganztägiges Verbot für die Wasserentnahme aus den Oberflächengewässern erlassen. Für den Bereich Luckau betrifft dies alle Fließe und Gräben wie u.a. den Kohlegraben, Stadtgraben, Berste sowie Teiche und Seen. Dies dient dazu um einem weiteren Rückgang der Wasserführung und einer Verschlechterung der Wasserqualität entgegengewirkt sowie die Erhaltung der gewässerökologischen Funktionen abzusichern. Das Entnahmeverbot erstreckt sich auf:
- Gemeinde Märkische Heide,
- Amt Unterspreewald,
- Amt Lieberose/Oberspreewald,
- Stadt Lübben,
- Stadt Luckau und
- Gemeinde Heideblick.
Die Allgemeinverfügung wurde am 03.07.2025 im Amtsblatt (Nr. 14–2025) des Landkreises veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.dahme-spreewald.de/de/aktuelles/wasserentnahmen-aus-oberflaechengewaessern-im-spreewald/143713