16.04.2025
Hinweise zu den bereits genehmigten Osterfeuern
Aktuell erreichen uns zahlreiche Anfragen zu den Osterfeuern. Wie bereits in anderen Jahren zuvor gehen wir vor allem am Gründonnerstag, den 17.04. von einer hohen Waldbrandgefahrenstufe aus.
Alle durch die Stadt Luckau genehmigten Osterfeuer im Gemeindegebiet der Stadt Luckau können gemäß der im Bescheid genannten Auflagen durchgeführt werden. Im Speziellen darf auf keinem Fall die maximal genehmigte Größe überschritten werden und es ist zwingend auf die Wetterlage und Wind zu achten. Bei heutigen Kontrollen wurde leider festgestellt, dass einige Holzhaufen die maximale Größe deutlich überschreiten und es auch Holzhaufen gab, die aufgrund ihrer Größe zu beantragen sind. Daher werden weitere Kontrollen durchgeführt und bei festgestellten Auflageverstößen auch genehmigte Osterfeuer untersagt.
Im Zweifelsfall, vor allem dort wo keine ortsansässige Feuerwehr unterstützt bzw. kein Bestandteil der Brandwache ist, sollte in der Nähe von Wäldern bzw. brennbaren Gegenständen wie Scheunen das Feuer reduziert oder im Zweifel abgesagt werden. Bei der Durchführung eines Osterfeuers empfiehlt es sich zudem weitere Löschmittel vorzuhalten und umliegende Flächen bei Bedarf zu Wässern.