28.10.2025

Hinweise zur Geflügelpest / Vogelgrippe - Aufstallungspflicht ab dem 29.10.2025

Nicht jeder tote Vogel ist ein Vogelgrippe-Fall. Grundsätzlich ist es normal, dass Vögel sterben. Typische Singvögel, die Gärten besuchen, werden in der Regel nicht angesteckt. Tote (Sing)Vögel sollten trotzdem nur mit Schutzhandschuhen oder einer umgestülpten Plastiktüte gegriffen werden. Dann kann dieser begraben oder im Hausmüll entsorgt werden.

Aktuell gibt es wieder vermehrt Fälle von Geflügelpest/Vogelgrippe im Land Brandenburg. Neben der Geflügelhaltung sind auch Wildvögel betroffen, vor allem Enten, Gänse, Kraniche und Schwäne. Auch Greifvögel und Eulen können an Geflügelpest erkranken, wenn sie infiziertes Aas fressen.

Wer einen vermutlich an Geflügelpest erkrankten oder gestorbenen Vogel entdeckt, sollte das Amt für Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises Dahme-Spreewald unverzüglich über die Art des Tieres sowie den genauen Fundort, möglichst mit Foto informieren.

Telefon:          03546/20-1613
Telefon:          03546/20-1582 (außerhalb der Dienstzeiten und am Wochenende)
E-Mail:            veterinaeramt@dahme-spreewald.de

Bitte den Vogel nicht selbst entsorgen und auch nicht berühren! Sollten sich weitere Tiere im Umfeld befinden, diese nicht aufscheuchen! Wer mit dem Hund unterwegs ist, sollte verhindern, dass dieser den Kadaver ins Maul nimmt. Es wird empfohlen Tiere an der Leine zu führen.

Aufstallungspflicht zum Schutz von Nutzgeflügel

Ab dem 29.10.2025 gilt eine mindestens 30-tägige Stallpflicht für Geflügel. Alle Geflügelhalter einschließlich Hobbyhalter sind angehalten, ihre Biosicherheitsmaßnahmen dringend zu überprüfen und wenn nötig zu optimieren. Zur wildvogelsicheren Aufstallung gehören auch die Ausläufe, die für den Eintrag von Kot durch Wildvögel undurchlässig sind. Weiter sollen Futter, Einstreu und für das Nutzgeflügel bereitgestellte Wasser für Wildvögel unzugänglich sein. Regenwasser ist daher als Tränkwasser für das Geflügel nicht geeignet. Bei Eintritt in den Geflügelbereich sollte nur eigens dafür vorgehaltenes Schuhwerk oder aber Überziehschuhe (z. B. Regenfüßlinge) angezogen werden. Nur bei konsequenter Einhaltung aller vorgenannten Maßnahmen kann das eigene Geflügel größtmöglich geschützt werden.

Dem Bild entnehmen Sie die Infografik "Nutzgeflügel schützen" des Friedrich-Loeffler-Instituts.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Landkreises Dahme-Spreewald unter: https://www.dahme-spreewald.de/de/

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