28.02.2025

Informationen zur Grundsteuerreform – Beschlossene Hebesätze

Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 27.02.2025, rückwirkend zum 01.01.2025, die Festsetzung der neuen Grundsteuerhebesätze beschlossen. Die Realsteuerhebesatzung wird im kommenden Amtsblatt (Nr. 03/2025, Erscheinungsdatum 26.03.2025) veröffentlicht.

Für die Grundsteuer A gilt der Hebesatz von 300 v. H., für die Grundsteuer B gilt der Hebesatz von 420 v. H..

Somit können die neuen Grundsteuerbescheide erstellt und bis voraussichtlich Ende März 2025 verschickt werden.

Die Grundsteuer wird wie folgt berechnet:

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x beschlossener Hebesatz ÷ 100

Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt festgelegt und basiert auf dem Grundsteuerwert (vormals Einheitswert), der mit der Grundsteuermesszahl multipliziert wird.

Beispielrechnung:

Bei einem Messbetrag von 46,02 multipliziert mit dem Hebesatz von 420 geteilt durch 100 beträgt die Grundsteuer 193,28 €.

Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, erfolgen die Einzüge zu den im neuen Grundsteuerbescheid festgelegten Fälligkeitsterminen.

Nach Zusendung des neuen Grundsteuerbescheides muss die Grundsteuer auch dann gezahlt werden, wenn ein Einspruch gegen den Messbescheid beim Finanzamt eingelegt wurde. Gleiches gilt, wenn ein Widerspruch gegen den Bescheid der Stadt Luckau eingelegt wird.

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