13.11.2024

Informationen zur Grundsteuerreform und zum Zahlungsablauf 2025

Alle bisherigen Grundsteuerbescheide werden kraft Gesetzes zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben. Die „neuen“ Grundsteuerbescheide werden auf Grundlage der von Seiten der Finanzämter neu berechneten Grundsteuermessbescheide, unter Hinzunahme noch zu kalkulierender Hebesteuersätze, ermittelt und Ihnen Anfang 2025 zugesandt.

Dies bedeutet, dass generell neue Grundsteuerbescheide für 2025 ff. erlassen werden und bis dahin keine Zahlungen erforderlich sind bzw. diese auch nicht verbucht werden können.

Wir bitten Sie, bestehende Daueraufträge bei Ihrer Bank  für die Grundsteuer vor dem Jahreswechsel zu löschen.

SEPA-Lastschriftmandate behalten ihre Gültigkeit und die Einzüge erfolgen zu den künftig festgelegten Fälligkeitsterminen mit den neu berechneten Beträgen.

Gleichzeitig erfolgt, aufgrund der Grundsteuerreform, für Grundstücke und Gebäude auf fremden Grund und Boden ein Übergang von Nutzer- auf Eigentümerbesteuerung (ab 01.01.2025).

Bitte beachten Sie, dass nach Zusendung des neuen Grundsteuerbescheides die Grundsteuer auch dann gezahlt werden muss, wenn ein Einspruch gegen den Messbescheid des Finanzamtes eingelegt wurde.

Sollte das Finanzamt im Nachhinein eine Änderung des Grundsteuermessbetrages vornehmen, wird Ihnen der evtl. zu viel gezahlte Betrag selbstverständlich nach Erhalt des neuen Grundsteuermessbescheides erstattet bzw. die Höhe der Grundsteuer von Seiten der Stadt Luckau neu berechnet.

Die Zahlungsverpflichtung gilt ebenfalls, wenn ein Widerspruch gegen den Bescheid der Stadt Luckau eingelegt wird. Den genauen Rechtsbehelf hierzu entnehmen Sie Ihrem Bescheid.

Falls Sie Fragen zu den neu festgelegten Grundsteuermessbeträgen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie zuständige Finanzamt.

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