02.09.2024
Sprachstandsfeststellung 2024
Liebe Eltern!
Die Kinder, die für das Schuljahr 2025/26 zur Schule angemeldet werden, sind laut § 3 SprachfestFörderverordnung – SfFV verpflichtet, am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung teilzunehmen. Kinder, die bereits eine Kindertagesstätte besuchen, nehmen automatisch an der Sprachstandsfeststellung teil. Eltern von Hauskindern werden hiermit aufgefordert, ihr Kind zeitnah in der Kita „Sonnenblume“, Am Anger 16 in 15926 Luckau zur Sprachstandsfeststellung anzumelden. Ansprechpartner ist Frau Franke (Telefon: 03544/2497).