20.08.2026
Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern werden vorübergehend untersagt
Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern (u. a. Gräben, Flüsse, Teiche und Seen) mittels Pumpvorrichtung wird durch den Landkreis Dahme-Spreewald ab dem 21.08.2026 bis auf Widerruf untersagt. Die Allgemeinverfügung erstreckt sich auf das Gebiet:
- der Gemeinde Märkische Heide,
- des Amtes Unterspreewald,
- des Amtes Lieberose/Oberspreewald,
- der Stadt Lübben (Spreewald),
- der Stadt Luckau,
- der Gemeinde Heideblick.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite des Landkreises Dahme-Spreewald unter https://www.dahme-spreewald.de/de/aktuelles/wasserentnahmen-aus-oberflaechengewaessern-im-spreewald-werden-voruebergehend-untersagt/154414
