28.07.2025

Ehrenamt neu zu vergeben - werden Sie (stellvertretende) Schiedsperson!

Getreu dem Motto "Schlichten statt Richten" besteht die Aufgabe einer (stellv.) Schiedsperson darin, durch Verhandlungsgeschick festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten aufzubrechen - also kleinere Meinungsverschiedenheiten bzw. Streitigkeiten zivil- und strafrechtlicher Art außergerichtlich beizulegen. 

Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich – entscheidend ist vielmehr, dass Bewerber/innen durch ihre Persönlichkeit und Fähigkeiten zur Ausübung des Amtes geeignet sind.

Die Wahl der (stellvertretenden) Schiedsperson erfolgt in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckau vom 28. August 2025. Die Berufung und Verpflichtung in das auf 5 Jahre befristete Ehrenamt obliegt der Direktorin des Amtsgerichtes Lübben (Spreewald).

Sie fühlen sich angesprochen?! Dann nehmen wir Ihre Bewerbung gern bis zum 31. Juli 2025 entgegen.

Über den QR-Code finden Sie sowohl den Aufruf zur Wahl als (stellv.) Schiedsperson als auch ein Bewerbungsformular. (Link: https://luckau.de/de/buergerportal/politik-wahlen/wahlen.html

Eine ausgedruckte Variante des Formulars ist zudem im Servicebüro der Stadt Luckau erhältlich.

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