24.02.2021
Umtausch von Führerscheinen
Seit dem 19. Januar 2013 sind Führerscheine in der ganzen Europäischen Union vereinheitlicht und die Gültigkeit auf 15 Jahre befristet worden. Die Gründe sind u. a. die Umsetzung einer einheitlichen EU-Richtlinie, da es in jedem Land unterschiedliche Dokumente gibt, so allein Deutschland in 5 verschiedenen Versionen. Auch ist es nun möglich in jedem EU-Land den Führerschein zu erwerben. Weiterhin soll, wie auch bei anderen Ausweisdokumenten, ein möglichst aktuelles Bild auf dem Führerschein vorhanden sein. Zudem ist dieser Voraussetzung, wenn Sie einen internationalen Führerschein, z. B. für die USA, beantragen möchten.
Die wichtigsten Informationen rund um Führerschein, Gültigkeit, Ablaufdatum und Fahrprüfung
Umtauschen müssen Sie Ihren Führerschein nur, wenn dieser vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde. Sie brauchen keine neue Fahrprüfung absolvieren oder sich einem Gesundheitscheck unterziehen.
Haben Sie Ihren Führerschein verloren oder wurde dieser gestohlen, erhalten Sie automatisch stets den neuen EU-Führerschein.
Der Umtausch ist vorrangig im Straßenverkehrsamt in Lübben, Weinbergstraße 1, 15907 Lübben (Spreewald) möglich. Aufgrund der aktuellen Situation ist jedoch eine vorherige Terminanfrage mit Angabe des Vor- und Nachnamens, aktuellen Wohnorts und Geburtsdatums an die E-Mail-Adresse: strassenverkehrsamt@dahme-spreewald.de zu senden. Für die Antragsstellung sind folgende Unterlagen im Original vorzulegen: Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als drei Monate ist), gültiger Führerschein und ein aktuelles biometrisches Passbild. Umtauschanträge können auch im Einwohnermeldeamt gestellt werden. Diese übersenden den Antrag, zusammen mit einer Kopie des Personalausweises sowie einer Kopie des alten Führerscheins, anschließend zur weiteren Bearbeitung an den Landkreis Dahme-Spreewald. Für den Austausch bzw. Neuausstellung fallen Gebühren ab 24,- Euro an.
Umtauschfristen
Umtausch von Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis 31.12.1998
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 |
19.01.2033 |
1953 - 1958 |
19.01.2022 |
1959 - 1964 |
19.01.2023 |
1965 - 1970 |
19.01.2024 |
1971 oder später |
19.01.2025 |
Umtausch von Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab 01.01.1999
Ausstellungsjahr |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 - 2001 |
19.01.2026 |
2002 - 2004 |
19.01.2027 |
2005 - 2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 |
19.01.2033 |