28.10.2022
Weiß-rot-weiße Markierung an Straßenlaternen
Solch eine Markierung hat sicherlich schon jeder mal gesehen. Aktuell werden in Luckau auch zahlreiche dieser Markierungen angebracht, was zu ersten Nachfragen führte. Doch was bedeutet diese und wieso werden diese angebracht?
Seit einigen Wochen werden bereits öffentliche Gebäude nicht mehr angestrahlt, Einzelhändler sollen ihre Leuchtreklame nachts ausschalten. Die Energiespar-Verordnung der Bundesregierung verlangt, dass öffentliche Einrichtungen und Geschäfte nach 22 Uhr nicht mehr beleuchtet sein sollen. Hinzu kommen die gestiegenen Strompreise, die derzeit alle zwingen die Stromkosten zu reduzieren. Trotz Umrüstung vieler Laternen auf LED-Leuchtmittel ist mit hohen Mehrkosten für alle Kommunen zu rechnen, die hauptsächlich auf die Straßenbeleuchtung zurückzuführen ist. In fast allen Bundesländern, so auch in Brandenburg, besteht keine grundsätzliche Pflicht zur Straßenbeleuchtung.
Neben anderen energetischen Einsparungen soll eine Nachtabschaltung der Beleuchtung zu weiteren Einsparungen im Energieverbrauch führen. In der Kernstadt und in den Ortsteilen soll die Straßenbeleuchtung in der Zeit von 23:00 Uhr bis zum nächsten Morgen 04:00 Uhr abgeschaltet werden. Hierdurch werden mindestens 20 % der Energiekosten bzw. mehrere Hunderttausend Kilowattstunden pro Jahr eingespart. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckau beschloss daher in ihrer Sitzung am 27.10.2022 die Nachtabschaltung von Beleuchtungsanlagen in Luckau und seinen Ortsteilen. Der Beschluss soll nun zeitnah umgesetzt werden. Hiervon betroffene Laternen sind bzw. werden mit einer weiß-rot-weißen Markierung zu versehen. Dieser sogenannte Laternenring ist ein offizielles Verkehrszeichen im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Das Zeichen 394 ist sogar eines der ältesten Verkehrszeichen überhaupt. Das Zeichen kennzeichnet innerhalb geschlossener Ortschaften Laternen, die ggf. nicht die ganze Nacht eingeschaltet sind. Wer sein Fahrzeug also an solch einer Markierung abstellt oder zur Party daran vorbeiläuft, muss davon ausgehen, dass es später dunkel ist. Wer sein Fahrzeug an schlecht oder gar nicht beleuchteten Straßen abstellt, muss grundsätzlich das Park- oder Standlicht anschalten. Dies gilt auch an solch gekennzeichneten Laternen. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wer sein Parklicht auf dunklen Straßen nicht anschaltet, bei einem Unfall regelmäßig auch eine Teilschuld trägt.