- Anmeldung Eheschließung und Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis
Vorzulegende Unterlagen und Nachweise, die die Eheschließenden je nach Familienstand vorlegen müssen:
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beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder (eventuell die Vaterschaftsanerkennung, falls der Vater nicht in der Geburtsurkunde steht)
- den Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis der letzten Eheschließung und deren Auflösung (bei Scheidungsurteilen bitte darauf achten, dass ein Vermerk über die Rechtskraft angebracht ist)
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Nachweis über die Begründung und die Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft
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erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde der Hauptwohnung, falls einer der Eheschließenden keine Wohnung hier in Luckau oder in einem unserer Ortsteile hat
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weitere Nachweise können erforderlich sein
Für die Beschaffung der Urkunden wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Standesamt. Informationen dazu finden Sie in der Regel auf der Homepage der jeweiligen Stadt.
Bei Anmeldung der Eheschließung werden vom Standesamt die Ehevoraussetzungen geprüft. Danach ist die Anmeldung 6 Monate gültig. Die erforderliche Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland erfolgt beim Standesamt am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort eines der beiden Eheschließenden. Die standesamtliche Trauung kann dann (nach Absprache) in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden.