- Bearbeitung von An-, Ab- und Ummeldungen
Was ist zu beachten/mitzubringen?
Die An- bzw. Ummeldung muss am neuen Wohnort innerhalb von zwei Wochen erfolgen. An- oder Ummeldungen können persönlich oder von einem Bevollmächtigten vorgenommen werden. Abmeldungen am bisherigen Wohnort sind nicht erforderlich.
Ausnahme:
Eine Abmeldung ist nur bei Wegzug ins Ausland unter Aufgabe der Wohnung im Inland erforderlich.
Benötigte Unterlagen:
- Ausweisdokumente aller betreffenden Personen (Personalausweis, Reisepass, ausländisches Ausweis- oder Reisedokument)
- Geburtsurkunde/n des/der Kindes/Kinder, ggf. Eheurkunde
- Wohnungsgeberbescheinigung (Mietvertrag ist nicht ausreichend) oder Eigentumsnachweis
- Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils oder Nachweis alleinige Sorge
- Zuweisungsbescheid bei Asylsuchenden der Ausländerbehörde