- Eintragung von Auskunfts-/Übermittlungssperren
Was ist zu beachten/mitzubringen?
Die Notwendigkeit der Eintragung von Auskunftssperren muss glaubhaft nachgewiesen werden.
Benötigte Unterlagen:
- Personalauswies, Reisepass, ausländisches Ausweisdokument