- Erteilung von Melderegisterauskünften
Was ist zu beachten/mitzubringen?
Bei Melderegisterauskünften ist das Interesse schriftlich nachzuweisen. Bei erweiterten Melderegisterauskünften ist dazu das berechtigte oder rechtliche Interesse glaubhaft zu machen.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis, Reisepass, ausländisches Ausweisdokument