Genehmigungsfreie Feuerhaufen, Lagerfeuer usw. im Freien
Immer wieder erreichen die Stadt Luckau Nachfragen, was im eigenen Garten verbrannt werden darf und was nicht. Um Ihnen einen kurzen Überblick zu verschaffen, erhalten Sie hier als Zusammenfassung die wichtigsten Punkte in Bezug auf offene Feuer jeder Art. Grundsätzlich ist folgendes zu beachten:
- Die Größe des Feuerhaufens darf die Maße von 1 m x 1 m (Durchmesser und Höhe) nicht übersteigen.
- Verbrannt werden darf nur naturbelassenes (unbeschichtetes oder unlackiertes) Holz wie z.B. Scheitholzstücke, Äste und Reisig.
- Der Brennstoff ist lufttrocken.
- Die Feuerstelle muss von einer volljährigen Aufsichtsperson überwacht werden, bis die Glut vollständig erloschen ist. Löschmittel sind grundsätzlich bereit zu halten.
- Bei anhaltender Trockenheit (ab Waldbrandgefahrenstufe 4) oder starkem Wind dürfen keine Feuer entzündet werden.
- Der Abstand der Feuerstelle zum Wald muss mindestens 50 m betragen.
- Angrenzende Gebäude und Einrichtungen (mind. 10 m Abstand), auch auf den Nachbargrundstücken, dürfen nicht gefährdet werden.
- Die umliegenden Nachbarn sind vor dem Termin zu informieren. In Bezug auf eine Rauch- und Geruchsbelästigung ist auf diese Rücksicht zu nehmen. Bei einer Belästigung der Nachbarn (Beschwerden) ist das Feuer unverzüglich zu löschen.
- Die Verwendung von Brandbeschleunigern (Benzin, Verdünnung usw.) ist verboten!
- Andere Brennstoffe (wie z.B. Laub, pflanzliche Abfälle, Grünschnitt, beschichtetes Holz, sonstiger Müll) sind verboten!
Alle übrigen Feuer sind genehmigungspflichtig. Hierzu zählen u. a.:
- Traditions-, Brauchtums- oder Lagerfeuern auf öffentlichen oder privaten Grundstücken
- Feuerstellen im Wald oder in unmittelbarer Waldnähe
Die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe finden Sie unter: www.mlul.brandenburg.de/wgs/text
Weitere Informationen erhalten Sie im Luckauer Ordnungsamt oder auf der Internetseite des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg unter https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/ueber-uns/oeffentlichkeitsarbeit/veroeffentlichungen/detail/~01-02-2021-holzfeuer-im-freien