B-Plan Nr. 18.01 "Windpark Luckau Nordwest" und 12. Änderung FNP der Stadt Luckau
Amtliche Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 18.01 "Windpark Luckau Nordwest" und 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Luckau
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch)
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckau hat in öffentlicher Sitzung am 27.02.2025 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 18.01 „Windpark Luckau Nordwest“ gefasst. Gleichzeitig wurde für den B-Planbereich das Verfahren zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Luckau durch förmlichen Beschluss eingeleitet (Vorlage Nr. Stvv/25/002).
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 18.01 und der 12. Änderung des Flächennutzungsplans umfassen eine ca. 581 ha große Fläche mit derzeit vorwiegender forst- und landwirtschaftlicher Nutzung. Das Plangebiet befindet sich nordwestlich der Stadt Luckau und ist zwischen den Ortsteilen Zieckau, Gießmannsdorf, Zöllmersdorf und Paserin gelegen. Im Norden, Osten, Süden und Westen wird es begrenzt durch Waldflächen und landwirtschaftliche Flächen und umfasst die folgenden Flurstücke:
Gemarkung
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Flur
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Flurstücke
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Gießmannsdorf
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001
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61 (tlw.), 62, 63, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75/1, 76, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 92, 110, 111
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003
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51, 52, 53, 54, 55, 56, 57/2 (tlw.)
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Paserin
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001
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390, 391, 392, 393, 394, 395, 397 (tlw.), 408, 411/1, 412, 413, 414, 415, 416, 417, 418 (tlw.), 420, 421, 462, 465, 470
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Pelkwitz
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001
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9/1, 24, 26 (tlw.), 35/3, 35/4 (tlw.), 36, 37, 38, 39/1, 41 (tlw.), 43, 44, 45, 46, 47, 48/1, 49, 50, 62 (tlw.), 63/6 (tlw.), 74/2 (tlw.), 74/4 (tlw.), 75 (tlw.), 85, 86, 89, 91, 94, 95, 97, 98, 99, 101, 102 (tlw.), 103, 104 (tlw.), 105, 106 (tlw.), 107, 108 (tlw.), 111, 125, 126, 127, 128, 129 (tlw.), 130 (tlw.)
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Zieckau
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001
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70 (tlw.), 71, 72, 73, 92, 97 (tlw.)
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002
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70 (tlw.), 88, 89 (tlw.), 90, 91
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003
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1/1, 1/2, 2, 4/1, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 25, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35
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004
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96/3 (tlw.), 97/1, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 115/1, 116, 117, 118, 120/1, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 130, 131/2, 132, 133, 134, 135/2, 136/2, 137/2, 138/2, 139, 140, 141, 142, 143/1, 144, 145, 146, 147, 148, 149, 150, 151, 152, 153, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 160, 162/1, 163, 164, 165, 166, 167, 168, 169, 170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 183, 184, 185, 186, 187, 188, 189, 190, 191, 192/1, 192/2, 193, 194, 198 (tlw.), 200, 201, 202, 203(tlw.), 209, 210, 211, 224, 225
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Die Lage und Abgrenzung der Plangebiete ist im nachstehenden Kartenausschnitt (Abbildung ohne Maßstab) dargestellt.
Quelle der Kartengrundlage:: © OpenStreetMap-Beitragende
Geltungsbereich B-Plan Nr. 18.01 und 12. Änderung FNP (rote Umrandung) und Projektgebiet (voraussichtliche Anlagenstandorte (blaue Umrandung)
Ziel und Zwecke der Planung
Ziel der beiden Bauleitplanverfahren ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Windparks nordwestlich der Luckauer Kernstadt zu schaffen. Windenergieanlagen gehören grundsätzlich zu den im Außenbereich privilegierten Vorhaben (§ 35 Abs. 1 BauGB), sodass die Aufstellung eines Bebauungsplans im Regelfall nicht erforderlich ist.
Für das Plangebiet soll gemäß § 35 Abs. 1 BauGB dennoch ein Bebauungsplan, mit Änderung des FNP, aufgestellt werden. Die Durchführung der Bauleitplanverfahren dient insbesondere dazu,
- langfristig Planungssicherheit zu schaffen,
- eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu ermöglichen,
- auf eine sinnvolle räumliche Bündelung der Erschließung hinzuwirken,
- Ausgleichsmaßnahmen zu entwickeln und sicherzustellen, dass diese im Gemeindegebiet bzw. im räumlichen Zusammenhang mit dem Plangebiet durchgeführt werden.
Zu diesem Zweck ist die Festsetzung sonstiger Sondergebiete nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Windenergieanlagen“ beabsichtigt. Die Darstellung des Flächennutzungsplans für das Plangebiet ist dementsprechend im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Windenergieanlagen“ zu ändern. Die sonstigen Festsetzungen bzw. Darstellungen im Geltungsbereich orientieren sich an der vorhandenen Nutzung.
Die Bauleitpläne werden jeweils im Regelverfahren (§§ 2 bis 10a BauGB) mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet werden; ihr wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Zu diesem Zweck werden die Vorentwurfsunterlagen des B-Plans Nr. 18.01 und der 12. Änderung des Flächennutzungsplans in der Zeit
vom 07.07.2025 bis einschließlich 03.08.2025
im Internet unter
https://www.luckau.de unter „Bürgerportal -> Stadtentwicklung -> Aktuelle Verfahren“ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im angegebenen Zeitraum im Bauamt der Stadtverwaltung Luckau, im Flur 1. Obergeschoss, Am Markt 34 in 15926 Luckau zu folgenden Zeiten öffentlich aus:
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 11:00 Uhr.
Außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme und Erörterung auch nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen eingereicht werden. Die Stellungnahmen sollen möglichst in elektronischer Form übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Postanschrift: Stadtverwaltung Luckau, -Stadtplanung-, Am Markt 34 in 15926 Luckau
Fax: 03544 2948
Telefon: 03544 594-165
Für die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift wird um eine Terminvereinbarung gebeten (Kontakt siehe oben).
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird diese Bekanntmachung zusätzlich in das Internet eingestellt.
Hinweise:
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB gilt: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der o. g. Internetseite zum Herunterladen bereitsteht.
Luckau, den 10.06.2025
Gerald Lehmann
Bürgermeister der Stadt Luckau