Beschluss und Inkrafttreten B-Plan Nr. 17.02 „Wohnbebauung Willmersdorf West“ der Stadt Luckau
Öffentliche Bekanntmachung
Beschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 17.02 „Wohnbebauung Willmersdorf West“ der Stadt Luckau
Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, in Verbindung mit der Brandenburgischen Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmV) vom 1. Dezember 2000 (GVBl. II/00, Nr. 24, S. 435), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Juni 2024 (GVBl.II/24, [Nr. 43]), sowie § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Luckau vom 26.04.2019 (ABl.6/2019, S.3-8), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.12.2022 (ABl 1/2023, S. 5) wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckau hat in ihrer Sitzung am 24.10.2024 den Bebauungsplan Nr. 17.02 „Wohnbebauung Willmersdorf West“ als Satzung beschlossen (Vorlage: Stvv/24/099). Die Begründung mit Umweltbericht wurde gebilligt.
Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 17.02 „Wohnbebauung Willmersdorf West wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst ca. 1,3 ha und schließt sich westlich an die Ortslage Willmersdorf an. Der Geltungsbereich liegt in der Flur 2 der Gemarkung Willmersdorf und erfasst die folgenden Flurstücke 250, 330, 332, 334 sowie Teilbereiche der Flurstücke 218 und 257.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Im Westen: durch die Landesstraße L526 sowie weiter Offenlandschaft
Im Osten: durch Siedlungsflächen der Ortslage Willmersdorf
Im Süden: durch Offenlandschaft
Im Norden: durch die Luckauer Landstraße und daran angrenzende Wohnbebauung sowie weiter Offenlandschaft
Übersichtplan Geltungsbereich B-Plan Nr. 17.02 (ohne Maßstab), Auszug aus dem Digitalen Luftbild, Quelle: © GeoBasis-DE/LGB 2024, dl-de/by-2-0
Der Bebauungsplan Nr. 17.02 „Wohnbebauung Willmersdorf West“ der Stadt Luckau kann von jedermann in der Stadtverwaltung Luckau, Bauamt, Am Markt 34 in 15926 Luckau während der öffentlichen Sprechzeiten eingesehen werden; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB werden der Bebauungsplan Nr. 17.02 „Wohnbebauung Willmersdorf West“ der Stadt Luckau mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung ergänzend in das Internet eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht.
Internetseite der Stadt Luckau:
Internetseite der Stadt Luckau unter: https://www.luckau.de (dort unter: Start → Bürgerportal → Stadtentwicklung → Bauleitpläne → B-Plan Nr. 17.02 „Wohnbebauung Willmersdorf West“)
Internetportal des Landes:
Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg unter: https://www.uvp-verbund.de/bb
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf § 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen. § 215 Abs. 1 BauGB hat folgenden Wortlaut:
„Unbeachtlich werden
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.“
Ist die Satzung unter Verletzung von landesrechtlichen Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen, so ist diese Verletzung gemäß § 3 Abs. 4 BbgKVerf unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde (hier der Stadt Luckau) unter der Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung der Satzung verletzt worden sind. Die Unbeachtlichkeit gilt auch für die Verletzung von landesrechtlichen Verfahrens- oder Formvorschriften über die öffentliche Bekanntmachung, jedoch nur dann, wenn sich die Betroffenen aufgrund der tatsächlich bewirkten Bekanntmachung in zumutbarer Weise verlässlich Kenntnis von dem Satzungsinhalt verschaffen konnten.
Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie des § 44 Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn durch diesen Bebauungsplan ein in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneter Vermögensnachteil eingetreten ist. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Bekanntmachungsanordnung
Hiermit ordne ich die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 17.02 „Wohnbebauung Willmersdorf West“ im Amtsblatt für die Stadt Luckau an (Ersatzbekanntmachung).
Die Bebauungsplansatzung mit der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung kann von jedermann auf Dauer in der Stadtverwaltung Luckau, Bauamt, Am Markt 34 in 15926 Luckau während der öffentlichen Sprechzeiten eingesehen werden. Zusätzlich werden die Unterlagen in das Internet eingestellt:
Internetseite der Stadt Luckau:
Internetseite der Stadt Luckau unter: https://www.luckau.de (dort unter: Start → Bürgerportal → Stadtentwicklung → Bauleitpläne → B-Plan Nr. 17.02 „Wohnbebauung Willmersdorf West“
Internetportal des Landes:
Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg unter: https://www.uvp-verbund.de/bb