Festsetzung der Grundsteuern für das Kalenderjahr 2024

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Luckau über die Festsetzung der Grundsteuern für das Kalenderjahr 2024

Für die Stadt Luckau mit dem Gemeindeteil Wittmannsdorf, Ortsteil Bergen, Ortsteil Cahnsdorf, Ortsteil Duben mit den Gemeindeteilen Alteno, Freiimfelde und Kaden, Ortsteil Egsdorf, Ortsteil Freesdorf, Ortsteil Fürstlich Drehna mit dem Gemeindeteil Tugam, Ortsteil Gießmannsdorf, Ortsteil Görlsdorf mit den Gemeindeteilen Frankendorf und Garrenchen, Ortsteil Karche-Zaacko mit dem Gemeindeteil Schollen, Ortsteil Kreblitz, Ortsteil Kümmritz, Ortsteil Paserin, Ortsteil Rüdingsdorf, Ortsteil Schlabendorf am See, Ortsteil Uckro, Ortsteil Willmersdorf-Stöbritz, Ortsteil Terpt, Ortsteil Zieckau mit dem Gemeindeteil Caule, Ortsteil Zöllmersdorf mit dem Gemeindeteil Pelkwitz werden - für das Kalenderjahr 2024 - die  Grundsteuern (A und B) hiermit öffentlich festgesetzt.
Da sich bei den Hebesätzen, im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, keinerlei Änderungen ergeben haben ist für das laufende Kalenderjahr 2024 grundsätzlich der gleiche Betrag an Grundsteuer zu entrichten.
Dies gilt für all diejenigen Grundstücke deren Bemessungsgrundlagen sich seit den letzten Mehrjahressteuerbescheiden nicht geändert haben. 
Für den Steuerschuldner treten mit dem Tage dieser öffentlichen Bekanntmachung, gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBI. I S.965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBI. I S.2294) im Luckauer Lokalanzeiger für die Stadt Luckau die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.  
Die Grundsteuer wird, wie bereits in den zuletzt erteilten Mehrjahressteuerbescheiden ausgewiesen, in Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2024 fällig. Für Steuerpflichtige, die auf eigenen, bereits gestellten Antrag die Grundsteuer in einem Jahresbetrag entrichten wollen (§ 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes), wird die Grundsteuer für das laufende Kalenderjahr in einer Summe am 01. Juli 2024 fällig.
Sollten sich die Hebesätze der Grundsteuern A und B bzw. die Besteuerungsgrundlagen künftig ändern, werden gem. § 27 Abs. 2 des Grundsteuergesetztes darauf aufbauend Änderungsbescheide erteilt.  

Hinweis:
Auf Grundlage der Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbescheide, welche Sie nach Abgabe der Grundsteuerwerterklärung von Ihrem Finanzamt erhalten haben, erfolgt erst im Zuge der anstehenden Grundsteuerreform zum 01.01.2025 die Erstellung eines neuen Grundsteuerbescheides. 
Erst dieser Grundsteuerbescheid begründet für Sie ab dem 1. Januar 2025 eine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Stadt. In welcher Höhe die Grundsteuer ab diesem Zeitpunkt zu zahlen ist hängt davon ab, welcher Hebesatz durch die Stadt Luckau festgelegt wird.
Für das Kalenderjahr 2024 ändert sich in diesem Zusammenhang noch nichts. 

Rechtshelfsbelehrung:
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dem Tage der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Luckau, Am Markt 34, in 15926 Luckau schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift einzulegen.

Luckau, den 29.12.2023
Gerald Lehmann
Bürgermeister der Stadt Luckau
 

Datenschutzhinweise & Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die Inhalte und Funktionen der Website bestmöglich anzubieten. Darüber hinaus verwenden wir Cookies zu Analyse-Zwecken.

Zur Datenschutzerklärung und den Cookie-Einstellungen.

Allen zustimmenEinstellungen

Datenschutzhinweise & Cookie-Einstellungen

Bitte beachten Sie, dass technisch erforderliche Cookies gesetzt werden müssen, um wie in unseren Datenschutzhinweisen beschrieben, die Funktionalität unserer Website aufrecht zu erhalten. Nur mit Ihrer Zustimmung verwenden wir darüber hinaus Cookies zu Analyse-Zwecken. Weitere Details, insbesondere zur Speicherdauer und den Empfängern, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. In den Cookie-Einstellungen können Sie Ihre Auswahl anpassen.

PHP Sitzung
Das Cookie PHPSESSID ist für PHP-Anwendungen. Das Cookie wird verwendet um die eindeutige Session-ID eines Benutzers zu speichern und zu identifizieren um die Benutzersitzung auf der Website zu verwalten. Das Cookie ist ein Session-Cookie und wird gelöscht, wenn alle Browser-Fenster geschlossen werden.
Schriftvergrößerer
Das Cookie fontSize speichert die von Ihnen für die Website eingestellte Schriftgröße. Dies erhöht die Benutzerfreundlichkeit der Seite, besonders für Menschen mit Seheinschränkungen.
Kontrastverbesserung
Das Cookie contrast speichert die von Ihnen für die Website eingestellte Kontrastdarstellung.
Google Maps
Google Maps ist ein Karten-Dienst des Unternehmens Google LLC, mit dessen Hilfe auf unserer Seite Orte auf Karten dargestellt werden können.
YouTube
YouTube ist ein Videoportal des Unternehmens Google LLC, bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. YouTube wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Vimeo
Vimeo ist ein Videoportal des Unternehmens Vimeo, Inc., bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. Vimeo wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Matomo
Matomo ist eine Open-Source-Webanwendung zur Analyse des Nutzerverhaltens beim Aufruf der Website.