Genehmigung 8. Änderung FNP, Änderungsbereich B-Plan Nr. 15.02 "Photovoltaikpark Terpt-West" der Stadt Luckau
Bekanntmachung über die Genehmigung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Luckau, Änderungsbereich Bebauungsplan Nr. 15.02 „Photovoltaikpark Terpt-West“ der Stadt Luckau
Gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, in Verbindung mit der Brandenburgischen Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung – BekanntmV) vom 01. Dezember 2000 (GVBl. II/00, Nr. 24, S. 435), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Juni 2024 (GVBl. II/24, [Nr. 43]), sowie § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Luckau vom 26.04.2019 (ABl 6/2019, S. 3-8), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.12.2022 (ABl 1/2023, S. 5) wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht:
Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckau am 30.05.2024 beschlossene 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Luckau, Änderungsbereich Bebauungsplan Nr. 15.02 „Photovoltaikpark Terpt-West“ (Stvv/24/035) in der Fassung vom 12.04.2024 wurde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB mit Schreiben der höheren Verwaltungsbehörde – Landkreis Dahme-Spreewald, Bauordnungsamt, Bauleit- und strategische Planung – vom 06.08.2024 mit Auflagen genehmigt (Aktenzeichen: 40242-24-620). Die Auflagen wurden am 15.08.2024 durch redaktionelle Änderungen erfüllt. Der Landkreis Dahme-Spreewald bestätigte das mit Schreiben vom 30.08.2024.
Änderungsbereich
Der Änderungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst ca. 221 ha und befindet sich ca. 7 km nordöstlich der Kernstadt Luckau überwiegend in der Gemarkung Terpt, Flur 002 und zu kleinen Teilen in der Gemarkung Alteno, Flur 001 und 003. Das Plangebiet wird derzeit in der Hauptsache landwirtschaftlich genutzt. Mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplans wird die Darstellung von landwirtschaftlicher Fläche in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ geändert.
Die Lage und Abgrenzung des Änderungsbereichs sind im nachstehenden Kartenausschnitt (Abbildung ohne Maßstab) dargestellt.
Übersichtplan des Änderungsbereichs der 8. Änderung des FNP (rot umrandet)
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wird die 8. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.
Jedermann kann die 8. Änderung des Flächennutzungsplans, die Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB in der Stadtverwaltung Luckau, Bauamt, Am Markt 34 in 15926 Luckau während der öffentlichen Sprechzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Gemäß § 6a Abs. 2 BauGB werden die 8. Änderung des Flächennutzungsplans, die Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung ergänzend auch in das Internet eingestellt sowie über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht.
Internetseite der Stadt Luckau:
Internetseite der Stadt Luckau unter: https://www.luckau.de (dort unter: Start → Bürgerportal → Stadtentwicklung → Bauleitpläne → 8. Änderung Flächennutzungsplan Stadt Luckau)
Internetportal des Landes:
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf § 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen. § 215 Abs. 1 BauGB hat folgenden Wortlaut:
„Unbeachtlich werden
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.“
Luckau, den 25.09.2024
Gerald Lehmann
Bürgermeister der Stadt Luckau
Bekanntmachungsanordnung
Hiermit ordne ich die Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Luckau, Änderungsbereich Bebauungsplan Nr. 15.02 „Photovoltaikpark Terpt-West“, durch die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Dahme-Spreewald) vom 06.08.2024 an.
Die 8. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung kann von jedermann auf Dauer in der Stadtverwaltung Luckau, Bauamt, Am Markt 34 in 15926 Luckau während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Zusätzlich werden die Unterlagen in das Internet eingestellt:
Internetseite der Stadt Luckau:
Internetseite der Stadt Luckau unter: https://www.luckau.de (dort unter: Start → Bürgerportal → Stadtentwicklung → Bauleitpläne → 8. Änderung Flächennutzungsplan Stadt Luckau)
Internetportal des Landes:
Luckau, den 25.09.2024
Gerald Lehmann
Bürgermeister der Stadt Luckau