Genehmigung 9. Änderung FNP, Änderungsbereich "Willmersdorf-West" der Stadt Luckau
Bekanntmachung über die Genehmigung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Luckau, Änderungsbereich „Willmersdorf-West“ der Stadt Luckau
Gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, in Verbindung mit der Brandenburgischen Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung – BekanntmV) vom 01. Dezember 2000 (GVBl. II/00, Nr. 24, S. 435), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Juni 2024 (GVBl. II/24, [Nr. 43]), sowie § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Luckau vom 26.04.2019 (ABl 6/2019, S. 3-8), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.12.2022 (ABl 1/2023, S. 5) wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht:
Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckau am 30.05.2024 beschlossene 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Luckau, Änderungsbereich „Willmersdorf West“ (Stvv/24/043) wurde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB mit Schreiben der höheren Verwaltungsbehörde –Landkreis Dahme-Spreewald, Bauordnungsamt, Bauleit- und strategische Planung– vom 01.08.2024 genehmigt (Aktenzeichen: 40239-24-620).
Änderungsbereich
Der Änderungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst ca. 1,3 ha und befindet sich im OT Willmersdorf-Stöbritz, westlich der Ortslage Willmersdorf und unmittelbar südlich an der Luckauer Landstraße in unmittelbarem Anschluss an den Siedlungsbereich der Ortslage Willmersdorf in der Gemarkung Willmersdorf, Flur 002 auf den Flurstücken 250, 330, 332 und 334. Das Plangebiet ist derzeit eine ungenutzte Freifläche. Mit der 9. Änderung des Flächennutzungsplans wird die Darstellung von landwirtschaftlicher Fläche in Wohnbaufläche geändert.
Die Lage und Abgrenzung des Änderungsbereichs sind im nachstehenden Kartenausschnitt (Abbildung ohne Maßstab) dargestellt.
Übersichtplan des Änderungsbereichs der 9. Änderung des FNP (rot umrandet)
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wird die 9. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.
Jedermann kann die 9. Änderung des Flächennutzungsplans, die Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB in der Stadtverwaltung Luckau, Bauamt, Am Markt 34 in 15926 Luckau während der öffentlichen Sprechzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Gemäß § 6a Abs. 2 BauGB werden die 9. Änderung des Flächennutzungsplans, die Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung ergänzend auch in das Internet eingestellt sowie über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht.
Internetseite der Stadt Luckau:
Internetseite der Stadt Luckau unter: https://www.luckau.de (dort unter: Start → Bürgerportal → Stadtentwicklung → Bauleitpläne → 9. Änderung Flächennutzungsplan Stadt Luckau)
Internetportal des Landes:
Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg unter: https://www.uvp-verbund.de/bb
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf § 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen. § 215 Abs. 1 BauGB hat folgenden Wortlaut:
„Unbeachtlich werden
- 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.“
Ist die Satzung unter Verletzung von landesrechtlichen Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen, so ist diese Verletzung gemäß § 3 Abs. 4 BbgKVerf unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde (hier der Stadt Luckau) unter der Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung der Satzung verletzt worden sind. Die Unbeachtlichkeit gilt auch für die Verletzung von landesrechtlichen Verfahrens- oder Formvorschriften über die öffentliche Bekanntmachung, jedoch nur dann, wenn sich die Betroffenen aufgrund der tatsächlich bewirkten Bekanntmachung in zumutbarer Weise verlässlich Kenntnis von dem Satzungsinhalt verschaffen konnten.
Luckau, den 14.08.2024
Gerald Lehmann
Bürgermeister
der Stadt Luckau
Bekanntmachungsanordnung
Hiermit ordne ich die Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Luckau, Änderungsbereich „Willmersdorf-West“, durch die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Dahme-Spreewald) vom 01.08.2024 (AZ: 40239-24-620) an.
Die 9. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung kann von jedermann auf Dauer in der Stadtverwaltung Luckau, Bauamt, Am Markt 34 in 15926 Luckau während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Zusätzlich werden die Unterlagen in das Internet eingestellt:
Internetseite der Stadt Luckau:
https://www.luckau.de (dort unter: Start → Bürgerportal → Stadtentwicklung → Bauleitpläne → 9. Änderung Flächennutzungsplan Stadt Luckau)
Internetportal des Landes:
Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg unter: https://www.uvp-verbund.de/bb
Luckau, den 14.08.2024
Gerald Lehmann
Bürgermeister
der Stadt Luckau