26.03.2025
Änderung der Verkehrsführung Lindenstraße (Luckau) ab dem 26.03.2025
Am 26.03.2025 ist durch den Bauhof der Stadt Luckau vorgesehen, die verkehrsrechtliche Anordnung der Unteren Straßenverkehrsbehörde zur Ausweisung der Lindenstraße als unechte Einbahnstraße umzusetzen. Angeordnet ist hier das Einfahrtsverbot in die Lindenstraße aus Richtung Ampelkreuzung (siehe Verkehrszeichenplan). Die Einfahrt für Fahrradfahrer ist weiterhin möglich.
Unechte Einbahnstraße bedeutet für den Fahrzeugführer, es darf nur aus einer Richtung eingefahren aber aus beiden Richtungen ausgefahren werden. Innerhalb der unechten Einbahnstraße darf somit in beide Fahrtrichtungen gefahren werden.
Um für die Fahrzeugführer das Verbot der Einfahrt in der Wahrnehmung zu verstärken, wurde durch die Stadt Luckau für einen Übergangszeitraum im Bereich der Ampel Fahrbahn Lindenstraße die Sperrung einer Fahrtrichtung mit beleuchteten Absperrschranken und aus Richtung Berliner und Dresdener Straße mit Verkehrszeichen die vorgeschriebene Fahrtrichtung (Richtungspfeil) angeordnet, die zeitgleich umgesetzt werden.
Hinweis: Die Missachtung des Einfahrtsverbotes z.B. durch Umfahrung einer rot beleuchteten Absperrschranke stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Insoweit dies durch Vollzugsbeamte festgestellt oder Dritte durch Fremdanzeige angezeigt wird, erfolgt die Ahndung im Zuge eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit einem Bußgeld ab 50 Euro.