14.09.2021
2. Änderung der StGÜZV – Stadt Luckau als untere Straßenverkehrsbehörde
Mit Schreiben vom 12. Mai 2021 wurde die Stadt Luckau vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung über die Möglichkeit einer freiwilligen dauerhaften Aufgabenwahrnehmung als ehemalige Standarderprobungskommune auf Antrag informiert. Die Stadt Luckau hat einen solchen Antrag bei der obersten Straßenverkehrsbehörde gestellt. Mit der 2. Änderung der StGÜVZ (Straßenverkehrsrechts- und Güterverkehrs-Zuständigkeits-Verordnung) wird die Stadt Luckau, als ehemalige StEG-Kommune, im Umfang ihrer bisher wahrgenommenen Aufgaben untere Straßenverkehrsbehörde. Die StGÜZV ist zum 1. September 2021 in Kraft getreten.