21.06.2021
Allgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald (LDS)
Aufgrund der erneuten Trockenheit leidet der natürliche Wasserhaushalt weiterhin. Mit dieser Situation sind negative Auswirkungen, insbesondere auf den Wasserhaushalt und die Eigenschaften des Wassers, verbunden. Die Oberflächengewässer müssen daher vor weiteren Beeinträchtigungen bis auf Weiteres geschützt werden.
Im Amtsblatt 24-2021 des LDS wurden aus diesem Grund per Allgemeinverfügung bis auf Weiteres die Entnahmen aus Oberflächengewässern (z. B. Flüsse oder Seen), täglich in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr, untersagt. Diese Allgemeinverfügung erstreckt sich u. a. auch auf das Gebiet der Stadt Luckau und der Gemeinde Heideblick.
Die bereits gültige Allgemeinverfügung, Hinweise zu Bußgeldern und die Rechtsbehelfsbelehrung finden Sie als PDF unter https://www.dahme-spreewald.info/sixcms/media.php/116/Amtsblatt%2024_2021.pdf