07.07.2021
Hinweis zum Inkrafttreten der Kita-Satzung
Im Amtsblatt des Monats Juni 2021 wurde die neue Kita-Satzung veröffentlicht.
Bis zur Herstellung des Einvernehmens mit dem Landkreis Dahme-Spreewald gemäß § 17 Abs. 3 KitaG gilt Folgendes:
- vor dem 01.08.2021 geltende Bescheide behalten vorläufig Bestandskraft
- für Verträge ab dem 01.08.2021 werden vorläufige Bescheide erstellt.
Mit der Einvernehmensherstellung erfolgt ab 01.08.2021 die rückwirkende Anwendung der neuen Satzung für alle Verträge.
Ihr Sachbereich Kinder, Jugend, Sport