14.08.2020

Hundehaltung in Luckau

Nicht nur in der Corona-Zeit wurden Hunde immer mehr zu einem treuen Begleiter und besten Freund. Insgesamt erfreuen sich die Tiere in der Luckauer Region einer hohen Beliebtheit. In der Kernstadt Luckau sind offiziell über 350 Hunde angemeldet, in den Ortsteilen knapp 600 Hunde. Somit hat in Luckau etwa jeder 15. Bewohner einen Hund, in den Ortsteilen etwa jeder 7. einen. Hauptsächlich sind in Luckau Mischlinge angemeldet, darunter viele gemischt mit Labrador und Schäferhund. Bei den reinrassigen Arten ist mit Abstand die häufigste Rasse der Labrador, gefolgt vom Schäferhund und Jack Russel.

Leider führt die Zunahme an Hundebesitzern auch zu Problemen. So gibt es beispielsweise fast überall Verunreinigungen durch Hundekot. Es werden regelmäßig „Hundehaufen“ auf den Straßen, Gehwegen oder in den Parkanlagen festgestellt, die durch die Stadt oder den Grundstückseigentümer beseitigt werden. Es ist davon auszugehen, dass es mehr Verunreinigung in den Ortsteilen gibt, da dort mehr Hunde existieren und Hundehaufen auf Wiesen oder Feldwegen oft erst gesehen werden, wenn man bereits hineingetreten ist.

Hin und wieder werden auch Halter „auf frischer Tat“ ertappt, wenn sie das Geschäft ihres Vierbeiners nicht beräumen. Das Liegenlassen von Hundekot stellt im Übrigen mindestens eine Ordnungswidrigkeit dar. Auch wenn manche Hundehalter es partout nicht einsehen wollen: Hundekot ist kein Dünger! Die Hinterlassenschaften sind Abfall bzw. Müll. Gerichte haben daher schon entschieden, dass Kot eines Hundes auf einem Spielplatz die Gesundheit von Kindern fahrlässig gefährdet und somit sogar eine Straftat darstellen kann. Die Ausscheidungen vom Hund sorgen zudem nicht nur für Geruchsbelästigung und ziehen Insekten (und auch andere Hunde) an, sondern können auch Parasiten, Würmer, Viren und Bakterien enthalten. Damit geht auch ein nicht zu unterschätzendes Gesundheitsrisiko vom Hundekot für Mensch und Tier aus. Auch freut sich niemand, wenn in solch einen Haufen getreten wird oder ein Haufen plötzlich vor der Haustür oder im Garten vorzufinden ist. Von daher empfehlen wir auch stets etwas Geeignetes mitzunehmen, um die Hinterlassenschaften des Vierbeiners beseitigen zu können.

In diesem Zuge oder wenn ein Hund beispielsweise auffällig wird, z. B. weil er entlaufen ist oder ein anderes Tier oder gar einen Menschen gebissen hat, wird leider auch immer häufiger festgestellt, dass Hunde nicht angemeldet sind. Grundsätzlich sind im Land Brandenburg alle Hunde in der örtlich zuständigen Verwaltung anzuzeigen und unterliegen in fast allen Fällen der Hundesteuer. Nach der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg hat der Halter eines Hundes mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm zusätzlich einen Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis) vorzulegen. Weiterhin müssen diese Hunde dauerhaft mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard gekennzeichnet werden. Die Identität des Hundes (Rasse, Gewicht, Größe, Alter, Farbe und Chipnummer) ist der örtlichen Ordnungsbehörde ebenfalls mitzuteilen. Die Anmeldung bei der Stadt Luckau ist per Formular möglich, welches auf unserer Homepage verfügbar ist bzw. im Rathaus erhältlich. Aber auch formlos ist die Anmeldung möglich. Eine Nichtanmeldung stellt im Übrigen mindestens eine Ordnungswidrigkeit dar. Verstöße werden durch die Kämmerei bzw. durch das Ordnungsamt entsprechend geahndet.

Grundsätzlich wird empfohlen jeden Hund aber auch Katzen mit einem Mikrochip zu versehen, damit diese, falls sie mal entlaufen sollten, auch einem Eigentümer zuordenbar sind und somit auch schnell wieder zu Hause ankommen.

Gibt es eigentlich eine pauschale Leinenpflicht und Maulkorbzwang in Luckau?

Nein, diese gibt es nicht. Hunde sind aber u. a.
- bei öffentlichen Versammlungen, Umzügen und Veranstaltungen,
- auf Sport- oder Campingplätzen,
- in umfriedeten oder anderweitig begrenzten der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen wie dem Luckauer Laga-Park,
- in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln und
- bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern oder sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen

so an einer reißfesten, maximal 2 m langen Leine zu führen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.

Darüber hinaus ist ein Hund, der als gefährlich gilt, auch außerhalb des befriedeten Besitztums ständig an einer höchstens 2 Meter langen und reißfesten Leine zu führen.

In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln hat jeder Hund einen Maulkorb zu tragen. Darüber hinaus ist einem gefährlichen Hund, außerhalb des befriedeten Besitztums ein Maulkorb anzulegen.

Weitere Informationen finden Sie in der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg sowie in der Hundesteuersatzung der Stadt Luckau.

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