- Amtliche Beglaubigungen
Was ist zu beachten/mitzubringen?
Personalstandsurkunden dürfen nicht durch das Einwohnermeldeamt beglaubigt werden (z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde). Auch Vorsorgevollmachten, Verträge Grundstücksangelegenheiten, Eintragungen in das Vereins- und Handelsregister, Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts können nicht beglaubigt werden.
Benötigte Unterlagen:
- Original (in deutscher Sprache)