Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 33i Gewerbeordnung (GewO)
Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder ähnlicher Unternehmen nach § 33i der Gewerbeordnung (GewO) sowie Erlaubnis für die Errichtung und den Betrieb einer Spielhalle nach § 2 des Brandenburgischen Spielhallengesetzes (BbgSpielhG).
Eine Erlaubnis benötigt, wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen mit ausschließlich oder überwiegend folgenden Zwecken betreiben will:
- Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit und / oder
- Veranstaltung anderer Spiele mit Geldgewinn
Die Erlaubnis ist an eine bestimmte Person, an bestimmte Räume und an eine bestimmte Betriebsart (Spielhalle oder ähnliches Unternehmen) gebunden. Jede hierauf bezogene Änderung (zum Beispiel Inhaberwechsel oder Umzug) erfordert eine neue Erlaubnis. Die Erlaubnis kann im Einzelfall mit einer Befristung erteilt oder mit Auflagen verbunden werden. Die zulässige Anzahl der Spielgeräte richtet sich nach der Größe der Spielhalle.
Achtung: Zusätzlich benötigen Sie zum Betrieb einer Spielhalle eine Aufstellererlaubnis (d.h. eine Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten) und eine Eignungsbestätigung (d.h. eine behördliche Bestätigung, dass der konkrete Aufstellort des jeweiligen Spielgeräts den jeweils gültigen Vorschriften entspricht).
Erforderliche Unterlagen
Antrag einer natürlichen Person:
- Antragsformular (Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle gemäß § 33i Gewerbeordnung (GewO))
- Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
- Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis
- Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis
- Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Protokoll der Abnahme des Bauaufsichtsamtes • Grundriss des Betriebes
- Aufstellerlaubnis für die Aufstellung von Spielautomaten, entsprechend § 33 c (1) GewO
Antrag einer juristischen Person:
- Antragsformular (Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle gemäß § 33i Gewerbeordnung (GewO))
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
- Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis
- Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Aufstellerlaubnis für die Aufstellung von Spielautomaten, entsprechend § 33 c (1) GewO
- soweit das Unternehmen beim Amtsgericht eingetragen ist, einen Auszug aus dem Register
- Gesellschaftervertrag für Gesellschaften in Gründung (Vorgesellschaften)
- Für jeden Geschäftsführer bzw. alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftervertrag Vertretungsberechtigten zusätzlich:
- Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis
- Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (§ 26 InsO)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes