Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen
Ab sofort haben Sie auch die Möglichkeit mit Hilfe des Onlinedienstes i-Kfz Ihr Fahrzeug vom öffentlichen Straßenverkehr abzumelden. Damit entfällt der Besuch bei der Behörde.
Wenn Sie ein Fahrzeug außer Betrieb setzen lassen möchten, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschild(er) (Die Kennzeichenschilder dürfen vom Halter oder anderen Personen nicht vorab entstempelt werden!)
- Sollte es sich dabei um ein Fahrzeug mit altem Fahrzeugschein handeln (alte BRD-Papiere) so ist gleichzeitig der Fahrzeugbrief vorzulegen.
Sollte Ihnen eine der genannten Unterlagen oder die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nicht vorliegen, weil diese gestohlen oder verloren sind, kann die Außerbetriebsetzung nicht in unserer Behörde erfolgen. Bitte wenden Sie sich zur Außerbetriebsetzung an die KFZ-Zulassungsbehörde. Gleiches gilt für „rote (Händler-)Kennzeichen“ sowie „gelbe (Kurzzeit-)Kennzeichen“.